Wohin mit? Fallobst

Wer einen großen Garten mit Obstbäumen hat, steht jedes Jahr im Herbst vor dem gleichen Problem: Wie werde ich mein Fallobst los? Fallobst darf nicht an den Grünabfallsammelstellen abgegeben werden, da es sich hierbei nicht um Grüngut handelt. Grundsätzlich gehört Obst in die Bioabfallsammlung. Wenn man keinen Platz mehr in der Biotonne hat, dürfen auch haushaltsübliche Mengen, die in einem privaten Garten anfallen, am Wertstoffhof der ZAK als Gartenabfall abgegeben werden. Größere Mengen Fallobst, die bei einer gartenbaulichen, landwirtschaftlichen oder landespflegerischen Nutzung – also gewerblich anfallen, können ebenfalls bei der ZAK angeliefert werden, sind jedoch dann gebühren- bzw. entgeltpflichtig.