Wichtige Infos zur Sperrmüll Anmeldung und Abholung

Anmeldung und Abholung von Sperrmüll
2 x im Jahr maximal 5 m³ pro Abholung
Jeder an die Abfallentsorgung angeschlossene Haushalt darf 2 x im Jahr Sperrmüll bis maximal 5 m³ pro Abholung anmelden und am Abfuhrtag ab 6:00 Uhr an den Straßenrand bereitstellen. Alles was über 5 m³ hinausgeht, wird nicht mitgenommen.
Kantenlänge maximal 2 Meter
Zerlegen Sie bitte lange sperrige Hausratsgegenstände; sie dürfen nicht länger als 2 Meter sein.
Nicht auf Privatgrundstück bereitlegen
Achten Sie bitte darauf, dass der sperrige Hausrat nicht auf Ihrem
Privatgrundstück liegt, sondern öffentlich auf dem Bürgersteig
oder direkt am Straßenrand.
Möbelholz getrennt vom Restsperrmüll
Legen Sie den Sperrmüll bitte getrennt nach Möbelholz- und Rest-Sperrmüll bereit. Die Abfuhr erfolgt mit zwei Fahrzeugen. Ein Fahrzeug nimmt das Möbelholz (Regalbretter, zerlegte Schränke, Holzstühle, Tische …) mit und das zweite Fahrzeug den nichtverwertbaren Rest-Sperrmüll (z. B. Matratzen, Sofas, Teppiche, Koffer, Fahrräder, Wäschekörbe und -ständer …).
Keine kleinen Hausratsgegenstände und andere Kleinteile
Kleine Hausratsgegenstände, die in die Restabfalltonne passen, dürfen NICHT zum Sperrmüll gelegt oder in Säcken, Kisten oder Kartons (siehe Foto) bereitgestellt werden. Dafür gibt es die Restabfallsäcke vom Landkreis, welche Sie bei der Verbandsgemeinde oder bei der Kreisverwaltung für 3,- € das Stück erwerben können. Mit dieser Gebühr sind Transport und Entsorgung Ihres zusätzlichen Restabfalls beglichen.

Keine Elektrogeräte
Elektrogeräte müssen separat angemeldet und entsorgt werden.
Kein Bauholz oder aus Renovierungen stammende Abfälle
Türen, Fenster, Fensterläden, Toiletten, Waschbecken, Badewannen, Duschwände, Fußleisten, Paneelen, Dachlatten, Paletten, Laminat oder Parkettboden, … dürfen nicht zur Sperrmüllabfuhr bereitgestellt werden. Sie können an den beiden Wertstoffhöfen Kindsbach oder ZAK abgegeben werden.
Keine Autoteile
Legen Sie bitte keine Autoreifen oder andere Autoteile zum Sperrabfall (s. Foto). Es werden nur Autositze und Kindersitze mitgenommen.

Keine Problemabfälle
Stellen Sie keine Farbeimer, benzinbetriebene Geräte oder mit Holzschutzmittel behandeltes Holz zum Sperrmüll.

Unter Sperrabfall versteht man alle sperrigen Haushaltsgegenstände, die trotz Zerkleinerung nicht in die Restabfalltonne passen. Z. B. Möbel, Teppiche/Bodenbeläge (zusammengerollt), Wäscheständer, Körbe, Matratzen, Fahrräder, Kinderwagen, Auto- und Kindersitze, Koffer und v. m. .