Buchsbaumzünsler

Die Entsorgung über die Grünschnittsammelplätze und über die Biotonnen ist NICHT erlaubt, da sich der Buchsbaumzünsler auf diesen Wegen weiterhin ausbreiten kann. Entsorgen Sie bitte daher alle mit dem Schädling befallenen Pflanzen über den Restabfall.
Hierbei gibt es folgende Möglichkeiten:
• Kleinmengen dürfen über die eigene Restmülltonne entsorgt werden.
• Reicht das Volumen der Restmülltonne nicht aus, können zusätzliche Restmüllsäcke bei den Verbandsgemeinden und der Kreisverwaltung für eine Gebühr von 3 € pro Stück erworben werden. Die befüllten Säcke stellen Sie dann bitte bei der Regelabfuhr neben der Restmülltonne bereit.
• Größere Mengen können in handelsübliche Säcke verpackt (bitte keine gelben Säcke verwenden) bei der ZAK (Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern) im Kapiteltal abgegeben werden.