Unser Miteinander basiert auf Regeln und Rücksichtnahme. Doch leider halten sich nicht alle daran. Der ZAK-Wertstoffhof Kapiteltal hat nun reagiert – und seine Annahmebedingungen noch einmal nachjustiert.
ZAK-Vorstand Jan Deubig ist stolz auf seinen Wertstoffhof. Dieser bietet neben der unmittelbaren Dienstleistung einen außergewöhnlichen Service, ein breites Informationsangebot sowie die konsequente Umsetzung der Abfallhierarchie. Kunden haben zudem die Möglichkeit, über ein eigenes Buchungsportal in Echtzeit die aktuell verfügbaren Plätze pro Zeitblock anzusehen und einen Termin zu buchen. Erst vor wenigen Monaten wurde die Einrichtung von der Deutschen Umwelthilfe als einer der besten Wertstoffhöfe Deutschlands mit dem Label „Grüner Wertstoffhof“ ausgezeichnet und prämiert. Doch Deubig hat auch beobachtet, dass geltende Regeln immer wieder missachtet werden. So hat sich ein vermeintlicher Anlieferer kürzlich wieder an werthaltigen Abfällen bedient, die zur Entsorgung in Containern lagerten. Zudem seien Fälle bekannt geworden, in denen angeblich beauftragte Beförderer Adressen und Unterschriften gefälscht haben. Mehrere Strafanzeigen wurden erstattet. Der ZAK-Vorstand kann nur den Kopf schütteln: „Der Wertstoffhof ist eine Dienstleistung, die in den Abfallgebühren enthalten ist. Da müssen wir allein schon aus Rücksicht auf die Bewohner von Stadt und Landkreis energisch einschreiten.“
„Für Privathaushalte aus Stadt und Landkreis, die in haushaltsüblichen Mengen den Wertstoffhof in Anspruch nehmen, ändert sich nichts“, stellt Deubig klar (siehe Grafiken).
Nachgeschärft wurde bei gewerblichen Beförderern. Diese müssen per Formblatt nachweisen, dass sie von einem Haushalt im Entsorgungsgebiet beauftragt wurden. Im Verdachtsfall kann dies auch vor Ort kontrolliert werden.
Auch Trinkgelder für Mitarbeiter des Wertstoffhofes sind tabu. Es versteht sich von selbst, dass Wertstoffe zum Schaden der Gebührenzahler nicht aus Containern entwendet werden dürfen. Einzige Ausnahme: Die „Knaudel-Ecke“. Hier können gebrauchs- und funktionsfähige Möbel, Einrichtungsgegenstände, Sport- und Freizeitartikel, Haushaltsgegenstände, Spielsachen, Bücher und nicht elektrische Werkzeuge getauscht und verschenkt werden.
Übrigens: Die Anlieferung größerer Mengen Abfall, die Anlieferung von nicht in der Stadt und im Landkreis Kaiserslautern entstandenem Abfall sowie die gewerbliche Anlieferung von Abfall ist gegen ein der jeweiligen Abfallsorte entsprechendes Entgelt möglich.