Nach jedem Feiertag gilt die allgemein gültige Abfuhrregel in Wochen mit Feiertagen:
„Fällt der Abfuhrtermin auf einen Feiertag, so verschiebt sich diese Abfuhr auf den nächsten oder übernächsten Werktag. Alle auf den Feiertag folgenden Abfuhren werden entweder am regulären Abfuhrtag oder am darauffolgenden Werktag durchgeführt. Somit kann auch samstags nachgefahren werden.“
Fällt also Ihr Abfuhrtermin auf den Karfreitag, dann stellen Sie bitte auf jeden Fall Ihre Abfallbehältnisse am Samstag ab 6:00 Uhr am Straßenrand bereit! Die Haushalte, die am Ostermontag Abfuhr hätten, stellen Ihre Gefäße am Dienstag bereit. Die Gemeinden bzw. Straßen, die am ersten Werktag nicht erledigt werden konnten, werden dann am darauffolgenden Werktag abgefahren usw.