Das Veterinäramt weist darauf hin, dass die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferde, Esel und Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel) sowie Gehegewild und Kameliden gemäß § 26 und § 45 Vieh-Verkehrsverordnung beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen ist. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Ebenso hat der Tierhalter die Pflicht Bestandsveränderungen zu melden. Sowohl die Anmeldung einer Tierhaltung als auch die Meldung von Tierzahländerungen kann nun schnell und unkompliziert über ein Online-Formular auf der Homepage des Kreises unter der Rubrik Veterinäramt vorgenommen werden. LINK: https://www.kaiserslautern-kreis.de/verwaltung/lebensmittel-veterinaerwesen-landwirtschaft/tiergesundheit-beseitigung-von-nebenprodukten/145/tierhaltung/tiermeldung.html