Durch Beamte der Schwerverkehrsüberwachung, wurde am Dienstagnachmittag ein augenscheinlich zu breiter Sattelzug aus dem Verkehr gezogen. Das geschulte “Augenmaß” sollte sich bestätigen. Bei der genaueren Kontrolle, wies der Sattelanhänger aufgrund seiner Ladung (Metallrahmen) eine Überbreite von 3,19 Meter auf.
Auf Nachfrage konnte der Fahrer hierfür keine Transport- bzw. Ausnahmegenehmigung vorlegen. Die Ladung wurde außerdem zur Seite hin nicht ordentlich kenntlich gemacht. Die Weiterfahrt musste aufgrund dessen untersagt werden. Den Fahrer und die Transportfirma erwarten nun entsprechende Bußgeldverfahren.