An unterschiedlichen Stellen in der Stadt und im Landkreis hat die Polizei am Mittwoch Verkehrskontrollen durchgeführt. Die Ergebnisse führten einmal quer durch den Bußgeldkatalog und das Strafgesetzbuch…
In Fischbach wurde bereits am Morgen gegen 9.15 Uhr während einer Geschwindigkeitskontrolle auf der B48 ein Porsche-Fahrer aus dem Verkehr gezogen. Der Mann war mit überhöhtem Tempo aufgefallen. Bei der anschließenden Kontrolle des 44-Jährigen stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Der Pkw musste deshalb vor Ort stehen bleiben, die Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt. Der Mann ließ sich von einem Taxi abholen. Auf ihn kommt ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu. Beinahe hätte sich der 44-Jährige noch mehr Ärger eingehandelt, denn während der gesamten Kontrolle versuchte er, die Beamten zu provozieren und auch mehrmals, sie zu filmen. Erst nachdem ihm mehrfach die rechtlichen Konsequenzen erläutert wurden, hörte er damit auf…
Eine knappe Stunde später war für den Fahrer eines Paketlieferdienstes die Fahrt zu Ende. Der 21-jährige Mann aus Rheinhessen konnte bei der Kontrolle lediglich einen moldawischen Führerschein vorlegen, obwohl er seit mehr als einem Jahr seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt; ein Ersatzfahrer kam vor Ort und holte den Transporter ab. Neben dem 21-Jährigen muss auch der Halter des Fahrzeugs mit einer Strafanzeige rechnen, weil er die Fahrt geduldet hat.
Kurz nach 11 Uhr stoppte eine Streife im Kaiserslauterer Stadtgebiet einen Lkw und überprüfte die Ladungssicherung. Ergebnis: Die Sicherung war nicht ausreichend, die Ladung musste nachgesichert werden, bevor der Mann seine Fahrt fortsetzen konnte. Der 40-Jährige erhält eine Ordnungswidrigkeitsanzeige.
Ohne gültigen Versicherungsschutz war ein Autofahrer unterwegs, den Polizeibeamte kurz vor halb 12 im Hildgardring anhielten. Der Pkw war wegen der roten Kennzeichenschilder aufgefallen. Der 66-jährige Fahrer aus dem Landkreis gab an, dass ein Freund ihm die Schilder geliehen habe. Eine Überprüfung ergab, dass die Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben waren. Sie wurden deshalb sichergestellt und dem 66-Jährigen die Weiterfahrt mit dem Pkw untersagt. Weitere Ermittlungen ergaben, dass die Stempel auf den Kennzeichen gefälscht sind. Die Polizei ermittelt deshalb sowohl wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz als auch wegen Urkundenfälschung.
Eine Anzeige wegen einer sogenannten Trunkenheitsfahrt kommt unterdessen auf einen jungen Mann aus dem Stadtgebiet zu, der gegen 12.30 Uhr am Elf-Freunde-Kreisel auffiel. Bei der Kontrolle des 26-Jährigen kam der Verdacht auf, dass er unter Drogen am Steuer seines Autos sitzt; erste Tests erhärteten den Verdacht. Weil er keinen Urintest durchführen konnte, musste der Mann zwecks Blutprobe mit zur Dienststelle kommen. Seinen Pkw musste er stehen lassen, die Schlüssel wurden sichergestellt und später an einen nüchternen Fahrer ausgehändigt – mit dem eindringlichen Hinweis, sie nicht an den 26-Jährigen weiterzugeben.
Einen E-Scooter nahmen Polizeibeamte gegen 13.45 Uhr in der Münchstraße unter die Lupe. Der Rollerfahrer wurde gestoppt, weil er entgegen der Einbahnstraße unterwegs war. Da an seinem E-Scooter kein Versicherungskennzeichen angebracht war, folgten weitere Überprüfungen. Der 31-Jährige räumte schließlich ein, dass er das Gefährt aus Unwissenheit nicht versichert habe. Das fehlende Wissen änderte nichts an den Folgen: Fahrt beendet, der Roller wurde nach Hause geschoben und der 31-Jährige erhält eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.