Wer einen großen Garten mit Obstbäumen hat, steht jedes Jahr im Herbst vor dem Problem: Wie werde ich mein Fallobst los? Fallobst darf nicht an den Grünabfallsammelstellen abgegeben werden, da es sich hierbei nicht um Grünschnitt handelt. Grundsätzlich gehört Obst in die häusliche Bioabfallsammlung. Wenn man keinen Platz mehr in der Biotonne hat, dürfen auch haushaltsübliche Mengen, die in einem privaten Garten anfallen, am Wertstoffhof der ZAK als Gartenabfall abgegeben werden.
Größere Mengen Fallobst, die bei einer gartenbaulichen, landwirtschaftlichen oder landespflegerischen Nutzung – also gewerblich anfallen, können ebenfalls bei der ZAK angeliefert werden, sind jedoch dann gebühren- bzw. entgeltpflichtig. Wenn Sie Fallobst über die Biotonne entsorgen, achten Sie bitte darauf, dass das Abfallgefäß nicht zu schwer wird, da es sonst vom Greifarm des Seitenladers nicht mehr angehoben werden kann. Wird Fallobst im Garten kompostiert, sollten Sie für eine gute Belüftung im Komposthaufen oder im Thermokomposter sorgen.