Die ZAK- Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern ermöglicht ihren Mitarbeitenden ab sofort die Nutzung hochwertiger Leasing-Fahrräder und -E-Bikes. Möglich macht dies der neue Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing), der nunmehr zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden redaktionell endverhandelt wurde. Künftig können Mitarbeitende ein Teil ihrer monatlichen Entgeltbestandteile zum Zwecke des Leasings umwandeln. Das war bisher nicht möglich, so dass trotz vieler Nachfragen aus der Belegschaft das Modell bisher nicht angeboten werden konnte.
Mit dem JobRad-Leasingangebot möchte die ZAK gezielt die Gesundheit ihrer Angestellten fördern. „Wer regelmäßig Fahrrad oder E-Bike fährt, ist im Alltag weniger gestresst und erwiesenermaßen weniger krank“, weiß ZAK-Vorstand Jan Deubig. Mit dem neuen Mobilitätsangebot leistet die ZAK damit einen aktiven Beitrag zur Gesunderhaltung ihrer Mitarbeitenden. Jens Hirsch, Abteilungsleiter der Verwaltung bei der ZAK, ergänzt: „Als moderner Arbeitgeber wissen wir, wie wichtig attraktive Zusatzleistungen für die Motivation und Bindung von Mitarbeitenden sind.“ Die Option, über den Arbeitgeber kostengünstig ein Fahrrad oder E-Bike zu leasen, trägt mit dazu bei, die Attraktivität der ZAK als Arbeitgeber weiter zu steigern. Nicht zuletzt möchte die ZAK das Unternehmen durch ein nachhaltiges Mobilitätsmanagement zur Luftreinhaltung und Verkehrsentlastung beitragen.
Beschäftigte der ZAK suchen sich ihr Wunschrad beim JobRad-Fachhandelspartner oder online aus. Alle Hersteller und Marken sind möglich. Der Arbeitgeber least dann das Dienstrad und überlässt es der Beschäftigten/dem Beschäftigten. Im Gegenzug behält das Unternehmen einen kleinen Teil des monatlichen Bruttogehalts des Mitarbeitenden ein und bedient damit die Leasingrate. Das Jobrad ist versichert und darf auch in der Freizeit genutzt werden. Durch die sog. Entgeltumwandlung entsteht für die Mitarbeitenden ein geldwerter Vorteil, der seit 1. Januar 2020 nur noch mit 0,25 Prozent des Fahrrad-Listenpreises versteuert werden muss. So ergibt sich eine Ersparnis gegenüber dem herkömmlichen Kauf. Zum Ende der Vertragslaufzeit von 36 Monaten besteht die Möglichkeit das Fahrrad zu kaufen oder zurückzugeben.