Aufhebung der Bundesnotbremse für den Landkreis

Da die 7-Tages-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche) am Freitag, 21. Mai, den fünften Werktag in Folge nach den Werten des Robert-Koch-Instituts (RKI) unter 100 liegt, kann am Sonntag, dem 23. Mai, die sogenannte „Bundesnotbremse“ ab 0:00 Uhr außer Kraft treten. So regelt es das Bundesinfektionsschutzgesetz in § 28 b und die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Dies bedeutet, dass ab Pfingstsonntag „nur“ noch die Bestimmungen nach der aktuellen Landes-Corona-Bekämpfungsverordnung im Landkreis Kaiserslautern gelten. Da das RKI die Inzidenzwerte des rheinland-pfälzischen Landesuntersuchungsamtes (LUA) erst mit einem Tag zeitverzögert veröffentlicht, stehen bereits am heutigen Donnerstag die morgigen relevanten RKI-Werte fest.

Bereits am 11. Mai hat die Landesregierung mit dem sogenannten „Perspektiv-Stufenplan“ mehrere Öffnungsschritte verkündet, die im zweiten Schritt ab 21. Mai in Kraft treten und ab 2. Juni in der 3. Stufe erfolgen. Da der Landkreis Kaiserslautern ab 23. Mai mit der Inzidenz unter 100 liegt, gelten diese Öffnungsschritte momentan auch für den Landkreis Kaiserslautern.

Konkret würde das bedeuten:

  • Die Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben.
  • Es dürfen sich wieder zwei Haushalte mit max. 5 Personen (plus Kinder beider Hausstände bis einschließlich 14 Jahren) treffen.
  • Die Außengastronomie darf wieder öffnen und das Alkoholverbot im öffentlichen Raum wurde aufgehoben.
  • Der gesamte Handel darf wieder öffnen, es gelten die gleichen Bedingungen wie aktuell in Lebensmittelgeschäften.
  • Kontaktarmer Urlaub ist möglich. Übernachtungen in Ferienwohnungen und in Wohnmobilen sowie Wohnwagen mit eigenen sanitären Anlagen sind dann wieder erlaubt. Übernachtungen in Hotels sind auch „kontaktarm“ möglich, wenn z.B. Frühstück auf dem Zimmer und ein eigenes Bad angeboten wird. Für den Aufenthalt wäre eine Testung bei Anreise und danach alle 48 Stunden notwendig.
  • Kontaktfreie Sportausübung ist dann wieder möglich, das gilt sowohl für Aktivitäten im Freien als auch in der Halle. Es muss ein Abstand von 3 Metern zwischen den Personen eingehalten werden und die Personenbegrenzung von einer Person auf 40 qm Gesamttrainingsfläche darf nicht überschritten werden. In der Halle besteht zudem Testpflicht.
  • Für maximal 20 Kinder wäre Sport im Freien auch ohne Abstand möglich.
  • Gruppensport mit max. 5 Personen aus max. Hausständen ist im Freien ebenfalls möglich.
  • Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, wenn die für den Sport geltenden Regelungen eingehalten werden.
  • Kulturelle Veranstaltungen und Zuschauer beim Sport jeweils im Freien sind mit Test wieder erlaubt.

Einzelheiten sind nachzulesen in der jeweils aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz unter corona.rlp.de

Landrat Ralf Leßmeister: „Das ist sehr erfreulich und ein kleiner Lichtblick, dass es uns gelungen ist, ab Pfingstsonntag die „Notbremse“ auszubremsen und wieder mehr Freiräume möglich sind. Wir hoffen, dass die Inzidenz weiter sinkt und weitere Lockerungsschritte möglich werden. Die Werte sind im Vergleich zum letzten Sommer jedoch immer noch zu hoch. Wir alle müssen daher weiterhin verantwortlich mit der Situation umgehen und gemeinsam daran arbeiten, dass die Neuinfektionen sinken und wir den bisherigen Erfolg nicht gefährden. Ich bitte daher weiterhin die Regeln bezüglich „Abstand, Maske, Hygiene und Lüften“ zu beachten. Nehmen Sie bitte auch weiterhin die zahlreichen Testangebote in unserem Landkreis wahr. Bezüglich der Impfungen bin ich ebenfalls zuversichtlich, dass wir die Impfquote insbesondere ab dem Monat Juni weiter voranbringen werden. Insofern bin ich guter Dinge, dass wir für die Sommermonate wieder Schritt für Schritt zu mehr Normalität zurückfinden werden.“