Ab Januar 2021 kommt es zu einer Abfallgebührenerhöhung von ca. 6 – 12 %. Nachdem die Gebühren seit 2013 nahezu konstant geblieben sind (teilweise sogar gesenkt wurden), wird nun eine moderate Abfallgebührenerhöhung notwendig – verursacht durch das starke Sinken der Altpapierpreise und anderer Wertstoffe, die wir vermarkten.
Beispielsweise fehlen rund 600.000 € Erlöse aus der Altpapiervermarktung. Außerdem sind die Logistikkosten um bis zu 30 % gestiegen. Diese Probleme treffen landes- und bundesweit alle Abfallwirtschaftsbetriebe und Entsorgungsunternehmen gleichermaßen. Hinzu kommen die vielen Wertstoffe, insbesondere Bioabfälle im Restabfall, die anstatt in die weitaus preisgünstigere Verwertung, den Weg in die Müllverbrennung gehen und hohe Entsorgungskosten verursachen. Da wir die Gebührenkalkulationsperiode von drei Jahren beibehalten, haben alle Abfallgebührenzahler eine weitgehende Sicherheit, dass die Abfallgebühren in den kommenden drei Jahren unverändert bleiben. Die neuen Gebühren sind wie folgt:
Die Jahresgebühr für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen beträgt für zugelassene feste Abfallbehältnisse bei zweiwöchentlicher Abfuhr von Restmüll, für:
ein Restabfallbehältnis mit 60 l Fassungsvermögen mit Biotonne 176,88 €
ein Restabfallbehältnis mit 90 l Fassungsvermögen mit Biotonne 244,92 €
ein Restabfallbehältnis mit 120 l Fassungsvermögen mit Biotonne 326,52 €
ein Restabfallbehältnis mit 240 l Fassungsvermögen mit Biotonne 619,92 €
Die ermäßigte Jahresgebühr für Eigenkompostierer, die eine vollständige und ordnungsgemäße Eigenkompostierung (EK) nachweisen können und somit das Vorhalten der Biotonne entfällt, beträgt für:
ein Restabfallbehältnis mit 60 l Fassungsvermögen ohne Biotonne (mit EK) 158,16 €
ein Restabfallbehältnis mit 90 l Fassungsvermögen ohne Biotonne (mit EK) 217,32 €
ein Restabfallbehältnis mit 120 l Fassungsvermögen ohne Biotonne (mit EK) 289,68 €
ein Restabfallbehältnis mit 240 l Fassungsvermögen ohne Biotonne (mit EK) 551,16 €
Die Gebühr für einen zum einmaligen Gebrauch bestimmten Restabfallsack (70 Liter) beträgt
nun 3,89 €.
Wer schon mit dem maximalen Biotonnenvolumen veranlagt ist, aber noch eine weitere Biotonne benötigt, bezahlt für eine 120 l Biotonne 76,08 € und für eine 240 l Biotonne 152,04 € im Jahr zusätzlich.
Die Jahresgebühr für die wöchentliche Abfuhr von Restabfällen inkl. der Entsorgungsgebühren beträgt für:
einen Großbehälter (Umleercontainer) mit 1,1m3 Fassungsvermögen mit Biotonne 4.573,20 €
einen Großbehälter (Umleercontainer) mit 1,1m3 Fassungsvermögen ohne Biotonne (mit EK) 3.886,68 €
einen Großbehälter (Umleercontainer) mit 3,3m3 Fassungsvermögen mit Biotonne 8.349,60 €
einen Großbehälter (Umleercontainer) mit 5,5m3 Fassungsvermögen mit Biotonne 13.916,04 €
Die Jahresgebühr für die 2-wöchentliche Abfuhr von Restabfällen inkl. der Entsorgungsgebühren beträgt für:
einen Großbehälter (Umleercontainer) mit 1,1m3 Fassungsvermögen mit Biotonne 2.286,60 €
einen Großbehälter (Umleercontainer) mit 1,1m3 Fassungsvermögen ohne Biotonne (mit EK) 1.943,28 €
einen Großbehälter (Umleercontainer) mit 3,3m3 Fassungsvermögen mit Biotonne 4.174,80 €
einen Großbehälter (Umleercontainer) mit 5,5m3 Fassungsvermögen mit Biotonne 6.958,08 €
Bei den dauerhaft vor Ort stehenden Umleercontainern mit wöchentlicher oder zweiwöchentlicher Abfuhr fallen zusätzlich zu der jährlichen Abfallgebühr noch Mietkosten für den Container an. Diese werden dem Kunden direkt von der Firma, die diesen aufgestellt hat, in Rechnung gestellt. Die Gebühr für eine Sonderleerung von veranlagten Restabfallcontainern inkl. der Entsorgungsgebühren beträgt für:
einen Großbehälter (Umleercontainer) mit 1,1 m3 Fassungsvermögen 95,88 €
einen Großbehälter (Umleercontainer) mit 3,3 m3 Fassungsvermögen 188,64 €
einen Großbehälter (Umleercontainer) mit 5,5 m3 Fassungsvermögen 281,28 €
Die Gebühr für die einmalige Containergestellung und den Transport ohne die Entsorgungsgebühren* beträgt für:
einen Großbehälter (Absetzcontainer) mit 5,5 m3 Fassungsvermögen 153,48 €
einen Großbehälter (Absetzcontainer) mit 7,0 m3 Fassungsvermögen 153,48 €
einen Großbehälter (Absetzcontainer) mit 10,0 m3 Fassungsvermögen 153,48 €
einen Großbehälter (Abrollcontainer) mit 15,0 m3 Fassungsvermögen 190,80 €
einen Großbehälter (Abrollcontainer) mit 20,0 m3 Fassungsvermögen 190,80 €
einen Großbehälter (Abrollcontainer) mit 30,0 m3 Fassungsvermögen 190,80 €
Die Gebühren für die Entsorgung der Abfälle aus Absetz- u. Abrollcontainern werden nach der
jeweils gültigen Gebührensatzung der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) gesondert berechnet. Sie erhalten einen Gebührenbescheid der Kreisverwaltung, auf dem die Gebühren für die Abfuhr und die Entsorgungsgebühren gesondert ausgewiesen sind. Als Nachweis legen wir dem Gebührenbescheid die Anlieferbescheinigung der Zentralen Abfallwirtschaft bei.
*Die Entsorgungsgebühren können Sie unter www.zak-kl.de/downloads -> Entgeltliste einsehen.