„Mit seinem heutigen Urteil hat das Verfassungsgericht endlich für Klarheit in Sachen Finanzausstattung der Kommunen gesorgt und uns in dem gemeinsamen Klagefahren mit der Stadt Pirmasens gegen das Land Rheinland-Pfalz Recht gegeben. Dieser Sieg gilt stellvertretend für die ganze kommunale Familie!”, freut sich Landrat Ralf Leßmeister.
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH) hat am heutigen Tag entschieden, dass die Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) zum 01.01.2014 verfassungswidrig war. Die kommunale Finanzausstattung, so der VGH, orientiere sich nicht am konkreten Bedarf der Kommunen.
„Gebetsmühlenartig hatte bereits mein Amtsvorgänger Paul Junker auf diesen Missstand hingewiesen. Seit Jahren streiten wir mit dem Land für eine bessere Finanzausstattung. Unser langer Atem, die mühsamen Recherchen und die aufwendigen Gerichtsverfahren haben sich ausgezahlt. Endlich wurde höchstrichterlich entschieden, dass die uns übertragenen Pflichtaufgaben vom Land seit mehr als 13 Jahren (!) nicht auskömmlich finanziert werden und insbesondere benachteiligte ländliche Regionen sich nicht eigenverschuldet in der aktuellen Finanzmisere befinden. Wenn auch die finanziellen Möglichkeiten weiterhin bescheiden sein werden, so eröffnet dieses Urteil unseren Kommunen die Aussicht, künftig eine größere Freiheit in der Erfüllung selbstbestimmter Aufgaben zu haben. Ich sehe darin auch eine Würdigung und Anerkennung des ehrenamtlichen politischen Engagements in den Räten unserer Kommunen”, betont Landrat Leßmeister.
Jetzt ist die Landesregierung in der Pflicht, den nachweislich verfassungswidrigen Finanzausgleich bis spätestens 1. Januar 2023 neu und nachhaltig auskömmlich zu regeln.