Auf Grundlage der geltenden staatlichen Verfügungslage ist der Spiel- und Trainingsbetrieb im Amateurfußball in Rheinland-Pfalz mindestens bis zum 30.11.2020 untersagt. In der letzten Präsidiumsentscheidung des SWFV hatten wir angekündigt, dass die Wiederaufnahme des Spielbetriebs rechtzeitig vorher bekanntgegeben wird. Nachdem eine Entscheidung der zuständigen staatlichen Stellen nicht vor Mitte bzw. Ende der nächsten Woche erfolgen wird, wäre eine Aufnahme des Regelspielbetriebs frühestens Mitte Dezember und somit erst kurz vor der üblichen Winterpause möglich.
Um den Vereinen die notwendige mittelfristige Planungssicherheit zu geben, wird vor diesem Hintergrund die Winterpause der Saison 2020/21, bisher festgelegt vom 14.12.2020 – 12.02.2021, nunmehr wie folgt bestimmt: 01.12.2020 – 06.01.2021. Damit wird die im Rahmenterminkalender angegebene Winterpause vorgezogen und gleichzeitig verkürzt, um für den Fall, dass staatliche Verfügungen dies zulassen, den Spielbetrieb wieder aufzunehmen.
Das Präsidium wird die weiteren Entscheidungen der staatlichen Stellen im Laufe des Dezembers selbstverständlich beobachten. Solange die staatlichen Verfügungen den Spiel- und Trainingsbetrieb nicht zulassen, bleibt der Spielbetrieb auch über den 06.01.2021 hinaus ausgesetzt. Sobald Spiel- und Trainingsbetrieb nach staatlichen Verfügungen rechtlich zugelassen ist, wird der Spielbetrieb nach rechtzeitiger Information der Vereine fortgesetzt.