Die SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG passen zum 1. Januar 2021 ihre Strom- und Gaspreise an.
Der regionale Energieversorger erfüllt damit u. a. die Verpflichtung der Bundesregierung, die gesetzlichen Regelungen zur CO2-Bepreisung mit Einführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) umzusetzen.
Die Bundesregierung will weitere Anreize schaffen, um den CO2-Ausstoß deutlich zu senken und die Klimawende voranzubringen. Diese gesetzliche Regelung, die zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt, wirkt sich auch auf die Energiepreise aus. Die Stadtwerke sind als „Inverkehrbringer von Brennstoffen“ verpflichtet, entsprechende Abgaben zu berücksichtigen und an den Gesetzgeber weiterzuleiten. Auch der Anstieg der Bevölkerungszahl in Kaiserslautern auf über 100.000 Einwohner, wodurch die Stadt zur Großstadt eingestuft wird, hat aufgrund der zum Jahresbeginn steigenden Konzessionsabgaben an die Stadt Kaiserslautern Auswirkungen auf die Preisentwicklung.
Insgesamt sechs Jahre in Folge war es dem regionalen Energieversorger gelungen, die Gaspreise stabil zu halten bzw. sogar abzusenken. Obwohl neben den Beschaffungskosten für das Erdgas auch die Netzkosten im Vergleich zum Vorjahr leicht sinken, reicht dieser Vorteil nicht aus, um die Kunden komplett von den CO2-Kosten zu entlasten. Ein weiterer Bestandteil sind die steigenden Konzessionsabgaben in der Grund- und Ersatzversorgung. In Summe steigt der Verbrauchspreis in der Grundversorgung um 0,49 Cent/kWh und in den Sondertarifen um 0,42 Cent/kWh. Die Grundpreise bleiben unverändert günstig. „Das bedeutet beispielsweise, dass für eine dreiköpfige Familie im Eigenheim rund 7 € monatlich hinzukommen.
Doch es gibt auch Einsparpotenziale. Neben der Berücksichtigung aller Energiespartipps, bieten wir für jeden Kunden das passende Angebot. Von Grünstrom bis zu unseren günstigen Onlineangeboten, auf unserer Website www.swk-kl.de erhält jeder mit Hilfe unseres Tarifrechners schnell und einfach eine Übersicht über alle Produkte und individuellen Vorteile. Wer den persönlichen Kontakt vorzieht, für den gibt es in unserem Kunden-Service-Center oder telefonisch unter der Service-Nummer (0631) 8001-1202 eine individuelle Beratung“, erklärt Christian Welter, Bereichsleiter Vertrieb.
Bei der Berechnung des Erdgaspreises entfallen deutlich weniger als die Hälfte aller Kosten auf die Energiebeschaffung. Die restlichen Preisbestandteile setzen sich beispielsweise aus Netzentgelten sowie Steuern und Abgaben zusammen, auf die das Stadtwerk keinen Einfluss hat. Einen noch geringeren Handlungsspielraum hat der regionale Energieversorger auf die Gestaltung der Strompreise. Dieser berechnet sich zu fast
Dreiviertel aus staatlich veranlassten Umlagen und Steuern sowie Netzentgelten.
Während die Umlage für Erneuerbare Energien sinkt, steigen im Gegenzug andere Umlagen, Netzkosten und die Konzessionsabgabe. In Verbindung mit ebenfalls gestiegenen Beschaffungskosten im Strom führt dies zu einer Anpassung von Verbrauchs- und Grundpreis. Das bedeutet für eine dreiköpfige Familie monatliche Mehrkosten von knapp 4 € (3,83 €). Auch hier gilt, wie bereits beim Erdgas, der Hinweis auf mögliches Einsparpotential.
Markus Vollmer, Vorstand der SWK Stadtwerke Kaiserslautern, äußert sein Bedauern: „Mitten in der Corona-Krise sind auch wir gezwungen, zum Jahresbeginn die Preise anzupassen. Wir kommen nicht umhin, die gesetzlichen Vorgaben bei unserer Kalkulation zu berücksichtigen. Unser Team setzt alles daran, die von uns beeinflussbaren Bestandteile zu minimieren. Nicht nur mit einer guten Beschaffungsstrategie, sondern auch mit der stetigen Optimierung von Prozessen. Wir wollen auch zukünftig innovative und günstige Produkte anbieten und für Sie und die Region ein kompetenter und vertrauenswürdiger Partner sein.“