Die Landesregierung Rheinland Pfalz hat mit den kommunalen Spitzenverbänden weitere Lockerungen beschlossen. Hier die wichtigsten Änderungen:
Gastro, Veranstaltungen und Tourismus
- Ohne feste Sitzplätze gilt die nun einheitliche Regel bzw. Begrenzung: eine Person pro 10 Quadratmeter
- die Sperrzeit wird auf 24 Uhr festgelegt
- die Reservierungspflicht entfällt
- Chorproben sind wieder erlaubt jedoch mit drei Meter Abstand
- keine Maskenpflicht am Platz bei Gottesdiensten, in Kinos und auch im Theater
- Veranstaltungen im Außenbereich bis 250 Personen möglich unter Einhaltung der Auflagen
- im Innenbereich sind jetzt Veranstaltungen mit 75 Personen erlaubt jedoch auch hier mit entsprechenden Auflagen
sonstige Lockerungen in Kürze
- Hallenschwimmbäder und Wellnessanlagen dürfen wieder öffnen
- Freizeitparks und Campingplätze öffnen vollständig
- Kitas mit eingeschränktem Regelbetrieb
- Treffen mit 10 Personen unterschiedlichem Hausstand
- Shisha-Bars unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen
- Messen und ähnliche Einrichtungen
Die genauen Verordnungen und Hinweise können Sie unter dem entsprechenden Download lesen. Wir habe die wichtigsten Hygienevorschriften bereitgestellt. Mehr können Sie auf der Internetseite der Landesregierung erfahren.