Ab Mittwoch, 27. Mai 2020, sollen unter Beachtung der Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen gemäß den jeweiligen Hygienekonzepten folgende Bereiche wieder öffnen dürfen:
– Theater, Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser und Kleinkunstbühnen
– Sport im Innenbereich
– Fitnessstudios und Tanzschulen
– Freibäder
– Flohmärkte, Sondermärkte und ähnliche Märkte im Freien
– Zirkusse und ähnliche im Freien betriebene Einrichtungen
– Spielhallen und Spielbanken
Die Ministerpräsidentin Malu Dreyer weist jedoch darauf hin, dass hierzu weiterhin Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten seien. Schrittweise kann jetzt jeder wieder einen veränderten Alltag aufnehmen. Es geht nur darum, das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten und gleichzeitig das soziale und wirtschaftliche Leben wieder aufzunehmen.
Zudem dürfen Veranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Personen unter Beachtung der notwendigen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen wieder stattfinden. Hier sind insbesondere das Abstandsgebot, die Personenbegrenzung und die Kontakterfassung zu beachten. Die Entwicklung des Infektionsgeschehens wird sehr genau beobachtet und gegebenenfalls alle Maßnahmen an die aktuelle epidemiologische Lage angepasst.
Wegen der sehr niedrigen Zahl der Neuinfektionen der vergangenen Woche hat die Landesregierung zudem entschieden, die Sperrzeiten in der Gastronomie um eine halbe Stunde auf 22:30 Uhr zu verlängern und eine Abgabe von Speisen und Getränken an Theken in der Gastronomie oder in Anreichen in Hotels beim Frühstück zu ermöglichen.
Die Abstands- und Hygieneregeln bleiben weiterhin die Grundlage jeder Lockerungsmaßnahme. Die wichtigen Gebote bei den Abstands- und Hygieneregeln sind: Abstand halten, Händewaschen, Mund-Nasen-Bedeckung tragen, Hust- und Niesetikette und bei Symptomen zum Arzt gehen.