Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz informiert:
Riester-Sparer können die staatlichen Zulagen für 2016 noch bis zum 31. Dezember 2018 beantragen. Danach verfällt der Anspruch auf die Zulagen für 2016.
Als Grundzulage erhalten Riester-Sparer vom Staat 154 Euro. Pro Kind kommen 300 Euro hinzu, für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro. Für junge Leute bis 25 Jahre, die einen Riester-Vertrag neu abgeschlossen haben, gibt es einen einmaligen Sonderbonus von 200 Euro.
Um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten, muss der Sparer einen Mindesteigenbeitrag einzahlen. Das sind vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres, abzüglich Zulagen. Wer weniger einzahlt, bekommt auch nur einen Teil der Zulage. Geringverdiener müssen nur einen Sockelbetrag von 60 Euro zahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Zahlen sie weniger, bekommen auch sie die Zulage nur anteilig.
Diese staatlichen Zulagen müssen bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt werden. Das kann der Riester-Sparer jedes Jahr selbst machen, muss dann aber die Fristen beachten. Wer seine Zulagen automatisch erhalten will, kann einen Dauerzulagen-Antrag stellen. Dann beantragt der Anbieter der Riester-Rente für den Sparer jedes Jahr die Zulage. In diesem Fall sollte der Sparer seinen Anbieter informieren, wenn sich zum Beispiel bei Einkommen, Kindergeld oder durch Arbeitslosigkeit etwas geändert hat.
Wer sich jetzt noch für eine zusätzliche Altersvorsorge nach Riester entscheidet und den Eigenbeitrag einzahlt, bekommt noch die Zulagen für das ganze Jahr 2018. Und die Grundzulage für 2018 hat sich erhöht und beträgt nun 175 Euro.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen – persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 48 00 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine. Am schnellsten geht das auf www.drv-rlp.de/beratung.