Der Gesetzgeber hatte im Zuge der Corona-Pandemie das Sozialschutzpaket beschlossen, das auch den Zugang zur Grundsicherung erleichterte. Bei vielen Menschen hat sich in der Krise die Einkommenssituation so verschlechtert, dass sie mit den existenzsichernden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) staatliche Hilfen in Anspruch nehmen mussten. Das war unter erleichterten Bedingungen und mit einem verkürzten Antrag möglich und die Leistungsbewilligung erfolgte zunächst für sechs Monate.
Die erleichterten Bedingungen für den Bezug von Arbeitslosengeld II enden teilweise Ende August 2020. Die Jobcenter der Region setzen sich derzeit mit allen Sozialleistungsbeziehern in Verbindung, deren aktueller Bewilligungszeitraum ab dem 31. August endet. Damit erhalten die Menschen rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag zugeschickt.
Für eine nahtlose Weiterbewilligung ist die schnellstmögliche Antragstellung ratsam, denn eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes ohne erneute Antragstellung ist nicht mehr möglich. Die Antragsunterlagen können auch bequem online übermittelt werden.
Sofern Menschen also zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes weiterhin Hilfe für sich und gegebenenfalls ihre Familie benötigen, ist dies weiterhin möglich, allerdings unter den allgemeinen Regelungen des SGB II. Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen entfallen.
Konkret bedeutet das – im Unterschied zur Antragsstellung in der Corona-Zeit: