SWK: Versorgung ist zurzeit gesichert

Die Auswirkungen des Rückgangs der Gaslieferungen aus Russland führen zu deutlichen Belastungen der gesamten Energiebranche. Ein dreistufiger Notfallplan regelt bei Gasknappheit in der letzten Stufe die Verteilung der Ressourcen. Wirtschaftsminister Robert Habeck hat jetzt die zweite Stufe ausgerufen. Die Gasversorgungsunternehmen haben sich auf dieses Szenario bestmöglich vorbereitet. Auch die SWK Stadtwerke Kaiserslautern bereiten sich auf eine Gasmangellage vor. Alle Verbraucher sind aufgerufen schon jetzt möglichst wenig Energie zu verbrauchen und sich auf weiter steigende Energiekosten einzustellen.

Mit dem Ausrufen der Alarmstufe am 23. Juni 2022 hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Grundlage für weitere Gesetze und Verordnungen geschaffen, um die Erdgasversorgung in Deutschland auch zukünftig sicherzustellen. So berät der Bundesrat am 8. Juli 2022 beispielsweise darüber, Erdgas für die Elektrifizierung zu reduzieren oder Kohlekraftwerke aus der Reserve wieder in Betrieb zu nehmen. Ziel ist es außerdem, die Gasverbräuche mit Perspektive auf den Winter möglichst schon jetzt durch Einsparungen zu reduzieren. Dafür sollen z. B. Anreize zur Gaseinsparung für die Industrie geschaffen werden. Die Einsparungen sollen dazu beitragen, die Speicherstände bestmöglich zu erhöhen.

Nach wie vor tragen die Gasnetzbetreiber laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Verantwortung für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Gasversorgung in ihrem Netz und können diese aktuell auch noch gewährleisten. Markus Vollmer, kaufmännischer Vorstand der SWK Stadtwerke Kaiserslautern, betont: „Robert Habeck spricht zurecht von einer Gaskrise, verbunden damit, dass wir uns trotz aktuell hohem Preisniveau auf weitere Anstiege gefasst machen müssen. Aktuell werden alle Verträge von unseren Vorlieferanten erfüllt. Ist das nicht mehr der Fall, müssen wir die fehlende Menge für unsere Kunden am Spotmarkt kurzfristig teuer nachkaufen. Ein Ausfall vertraglich zugesagter Liefermengen führt also zu Defiziten für unser Unternehmen, die nicht dauerhaft bewältigt werden können. Aktuell hat Russland auch die Gaslieferungen unserer Vorlieferanten stark reduziert.“

Diese Situation kann auch Auswirkungen für die Verbraucher haben. In §24, Energiesicherungsgesetz (EnSiG) werden die Energieversorger vor möglichen großen wirtschaftlichen Schäden geschützt. Konkret bedeutet das, eine Preisweitergabe in bestehende Verträge wird mit in Kraft treten des §24 EnSiG ermöglicht und kann ggf. zu erheblichen Preissprüngen führen. Vorerst wird diese Regelung aber noch nicht ausgerufen und laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck mit Bedacht angewandt. Zusätzlich plant die Politik weitere Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger.

Rainer Nauerz, technischer Vorstand der SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG erklärt: „Um die Gasversorgung in der Breite möglichst lange sicherzustellen verfügen die Netzbetreiber über eine Vielzahl effektiver Instrumente, um die Stabilisierung des Gasnetzes alleine über Angebot und Nachfrage zu regeln. Dazu zählt auch, dass einzelne Kunden aufgefordert werden können, ihren Gasbezug zu reduzieren oder einzustellen. Das geschieht aber nur im Notfall und bei ausgewählten und diskriminierungsfrei priorisierten Kundengruppen in der Industrie oder in großen Gewerbebetrieben. Mit all unseren betroffenen Kunden stehen wir bereits in engem Austausch. Dabei geht es primär darum, für den Ernstfall vorbereitet zu sein. Aktuell sind wir nach wie vor in der Lage, alle Kundengruppen sicher und zuverlässig mit Gas zu versorgen – und arbeiten sehr eng mit den Verbänden und der Politik daran die weitere Entwicklung und deren Auswirkungen für unsere Kunden möglichst gering zu halten. Das gelingt uns umso besser, je bewusster und sorgsamer alle Verbraucher mit der Ressource Gas aber auch mit anderen Energien umgehen.“