Umweltgerechte und sichere Entsorgung von Elektroaltgeräten

Entsorgung im Landkreis

Kleine Elektrogeräte können kostenfrei am Umweltmobil und an den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Des Weiteren hat die Kreisabfallwirtschaft seit 2015 zusätzliche Sammelstellen für Elektrokleingeräte geschaffen, von denen wir jedoch letztes Jahr ein paar wieder schließen mussten – hauptsächlich aus Brandschutzgründen. In diesem Zusammenhang sind in erster Linie Lithium-Ionen Akkus als problematisch zu betrachten, die teils in Geräten fest verbaut sind. Diese Li-Ionen-Akkus können beim Einwerfen des Gerätes in die Sammeltonne beschädigt werden und es kann in Folge zu inneren Kurzschlüssen bis hin zum Brand führen, der schwer zu löschen ist und bei dem ein extrem dichter und gesundheitsschädlicher Rauch entsteht. Aus diesem Grund ist die Sammlung von Elektrokleingeräten in Innenräumen möglichst zu vermeiden. Um die Sammlung weiter ausbauen zu können, suchen wir derzeit für den Außenbereich geeignete Sammelplätze für die testweise Gestellung von brandsicheren Großbehältern.

Großgeräte können ebenfalls kostenlos und ohne Mengenbegrenzung an den beiden Wertstoffhöfen abgegeben werden. Außerdem besteht jederzeit die Möglichkeit, Elektrogroßgeräte und hierzu auch die Kleingeräte über unseren Elektroschrott-Abholservice abholen zu lassen. Derzeit beträgt die Wartezeit ab der Anmeldung ca. 2 bis 3 Wochen. Wenn Sie Elektroaltgeräte zur Abholung angemeldet haben, dann beachten Sie bitte, dass es untersagt ist, die Geräte Dritten auszuhändigen. Insbesondere die Weitergabe an private Metall- und Schrottsammler/-händler ist verboten. Diese sind in der Regel nicht zur Elektroaltgeräte-Sammlung und Rücknahme berechtigt.

Die ordnungsmäßige Entsorgung und die Vermarktung der Elektroaltgeräte und des Schrottmetalls durch den Landkreis Kaiserslautern dienen u. a. der Gebührenreduzierung und tragen somit zur Stabilität der Abfallgebühren bei. Stellen Sie bitte die abzuholenden Altgeräte erst am Vorabend oder ab 6:00 Uhr am Abfuhrtag bereit, um Diebstahl und insbesondere auch eine unsachgemäße Entsorgung zu verhindern.

Nun noch mehr Möglichkeiten zur kostenlosen Altgeräte-Rückgabe

Seit dem 1. Januar 2022 gilt das geänderte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Dadurch gibt es noch mehr Möglichkeiten zur kostenlosen Altgeräte-Rückgabe. Nach einer 6-monatigen Übergangsfrist müssen ab dem 1. Juli 2022 nun auch Händler von Lebensmitteln (z.B. Supermärkte und Lebensmitteldiscounter) mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen, Elektrokleingeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm (z. B. Smartphone, Fernbedienung, Rauchmelder, Föhn, Toaster …) kostenlos zurücknehmen. Dabei ist es egal, wo die Altgeräte ursprünglich erworben wurden und es muss auch kein neues Gerät gekauft werden. Ist das Elektrogerät größer als 25 Zentimeter (z.B. Waschmaschine, Fernseher, Drucker, PC), ist der Händler verpflichtet, dieses bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart kostenlos zurückzunehmen. Diese Rücknahmepflicht gilt auch für den Versand- und Onlinehandel. In dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers.

Mit dieser erweiterten Rücknahmepflicht will die Bundesregierung mehr Geräte einem hochwertigen Recycling zuführen, Verbraucherinnen und Verbrauchern die Rückgabe erleichtern und verhindern, dass Elektroschrott im Restabfall landet oder in falsche Hände gelangt und illegal in andere Länder verbracht wird. Bei einem hochwertigen Recycling werden alle darin enthaltenen umweltschädlichen Substanzen aufgefangen und gelangen somit nicht in die Umwelt. Altgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Eisen, Aluminium, Gold oder die seltenen Rohstoffe Indium und Neodym, die alle durch ein effektives, umweltfreundliches Recycling zurückgewonnen und so geschont werden.

Was passiert mit den Altgeräten?

Die auf ordnungsgemäßem Wege gesammelten Elektroaltgeräte werden an zertifizierte Erstbehandlungsbetriebe übergeben, von denen es in Deutschland ca. 340 gibt – so das Umweltbundesamt. Der Erstbehandlungsbetrieb überprüft, ob ein Altgerät ohne großen Aufwand wiederverwendet werden kann. Ist eine Wiederverwendung ausgeschlossen, werden aus den Elektroaltgeräten sämtliche Flüssigkeiten, Schadstoffe und schadstoffhaltigen Bauteile entfernt. Die Altgeräte werden dabei zerlegt, mechanisch zerkleinert, anschließend in einzelne Materialfraktionen getrennt und je nach Fraktion an Kunststoffrecyclingbetriebe, Hüttenwerke (z.B. Stahlwerke, Eisenhütten) oder an andere Verwerter weitergegeben und recycelt. Das größte Ressourcenschutzpotential bietet jedoch die Abfallvermeidung – dass also ein Haushaltsgerät gar nicht im Müll landet, sondern so lange wie möglich genutzt wird.

Mehr Informationen für VerbraucherInnen

Händler, die zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet sind, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher im Ladengeschäft durch gut lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Kundenstroms platzierte, Schrift-/Bildtafeln über ihre Pflicht zur kostenlosen Rücknahme und über die eigenen geschaffenen Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte informieren. Der Versand- und Onlinehandel muss hierüber auf seiner Website informieren oder dem versendeten Gerät schriftliche Informationen zur Entsorgung beilegen.