Landkreis hilft Ukraine-Flüchtlingen

Der Landkreis Kaiserslautern und seine kommunale Familie stehen den Menschen bei, die aus ihrer ukrainischen Heimat flüchten müssen. Unterstützt durch das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger in unserem Landkreis und dem Einsatz unserer Hilfsorganisationen helfen wir den Menschen, die im Landkreis Kaiserslautern Zuflucht suchen. Landrat Ralf Leßmeister appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, freien Wohnraum – egal welcher Art – zentral über asyl@kaiserslautern-kreis.de an die Kreisverwaltung zu melden.

Um Geflüchteten aus der Ukraine schnellstmögliche Hilfe zukommen zu lassen und die entsprechenden Abläufe in der Verwaltung zu koordinieren, hat Leßmeister in der Kreisverwaltung einen Ukraine-Krisenstab einberufen. Das wöchentliche Treffen dient der Abstimmung und gegenseitigen Information. Zum Krisenstab gehören neben Landrat Leßmeister und der Ersten Kreisbeigeordneten Heß-Schmidt auch der Büroleiter sowie Mitarbeitende aus den Bereichen Ausländerbehörde, Sozialamt, Katastrophenschutz, ärztlicher Versorgung und Öffentlichkeitsarbeit.

„Die große Hilfsbereitschaft privater Personen und Organisationen, geflüchtete Menschen aus der Ukraine bzw. den Nachbarländern direkt in den Landkreis zu bringen, ist für unsere Verwaltung eine große Herausforderung. Strukturierte Abläufe und vor allem der Überblick über den Zustrom der Geflüchteten sind Voraussetzung für schnelle Hilfe. Daher ist es wichtig, die Ankunft der Geflüchteten im Landkreis möglichst umgehend bei der Ausländerbehörde anzumelden, appelliert Leßmeister. „Nur so können wir alle Abläufe steuern und die notwendigen Voraussetzungen schaffen, um Wohnraum mit Unterstützung der Verbandsgemeinden zu organisieren, die Kita-und Schulversorgung der minderjährigen Kinder auf den Weg zu bringen oder, wenn benötigt, ärztliche Betreuung zu ermöglichen. Lassen Sie uns in dieser Krise weiterhin solidarisch zusammenstehen und alle Kräfte gemeinsam bündeln.“ (auslaenderbehoerde@kaiserslautern-kreis.de)

Die Ausländerbehörde steht in engem Austausch mit dem rheinland-pfälzischen Integrationsministerium. Um ukrainischen Staatsangehörigen bestmöglich zu helfen, werden ukrainische Staatangehörige, die bereits im Inland sind und hier einen Rechtsanspruch verwirklichen, ab sofort nicht mehr auf das sonst obligatorische Visumsverfahren verwiesen. Ukrainische Staatsangehörige, die visumsfrei zu Besuch für maximal 90 Tage hier sind, können ihren Aufenthalt in Deutschland um weitere 90 Tage verlängern. Die sonst dafür erforderliche Genehmigung durch die ADD ist ausgesetzt. Grundsätzlich wird empfohlen, einen Asylantrag zu stellen.

Für alle Maßnahmen müssen die Menschen im Landkreis Kaiserslautern angemeldet werden, damit die Ausländerbehörde die örtliche Zuständigkeit erlangt. Wer im Landkreis Kaiserslautern ankommt, wird daher dringend gebeten, sich bei der zuständigen Meldebehörde der Verbandsgemeinden im Landkreis Kaiserslautern anzumelden. Bitte mailen Sie an: auslaenderbehoerde@kaiserslautern-kreis.de folgende Unterlagen: Eine Passkopie von jeder Person, wenn möglich in Farbe und ggf. mit dem Einreisestempel in die Bundesrepublik, ihre Kontaktdaten wie Emailadresse, Handynummer, etc. und die Adresse wo sie sich tatsächlich aufhalten, sofern von der Meldeadresse abweichend. Ergänzende Informationen: Wie lange können sich die Personen dort aufhalten? Besteht derzeit Krankenversicherungsschutz? Besteht Bedarf auf medizinische bzw. dringende ärztliche Versorgung? Die Kreisverwaltung prüft den Sachverhalt und bittet um etwas Geduld.

Für Fragen und Hilfen gibt es sowohl in Kaiserslautern als auch im Landkreis Kaiserslautern ein großes Netzwerk an Hilfsorganisationen, an das Sie sich wenden können (siehe Homepage kaisrslautern-kreis.de und wir-im-landkreis.de).

Kinder und Jugendliche aus der Ukraine können öffentliche Verkehrsmittel im Verbundgebiet kostenlos für den Schulbesuch nutzen. VRN ermöglicht in den schulischen Betrieb integrierten ukrainischen Kindern eine Fahrtberechtigung auszustellen, damit sie nicht ihre originalen Ausweisdaten mitführen müssen. Fahrberechtigungsscheine werden in der Schule ausgestellt. Gültigkeit ist zunächst auf das aktuelle Schuljahr begrenzt.

Haustiere: Die Einreisenden werden gebeten, sich mit der lokalen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen, um den Gesundheitsstatus des Tieres im Hinblick auf die Tollwut bestimmen und ggf. Maßnahmen einleiten zu können. Kontakt: Veterinäramt Kaiserslautern, Pfaffstr. 40-42, 67657 Kaiserslautern; Tel. 0631-7105-450, veterinaeramt2@kaiserslautern-kreis.de

Zuflucht im Landkreis Kaiserslautern Informationen für Betroffene: Für Flüchtlinge aus der Ukraine, die im Landkreis Kaiserslautern angekommen sind und sich angemeldet haben, stellt sich die Frage nach dem weiteren Aufenthalt. Aktuell gibt es folgende Möglichkeiten: Für einen Asylantrag wenden Sie sich bitte an: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Außenstelle Trier, Dasbachstraße 19, 54292 Trier, Tel: +49 911 943 73340 service@bamf.bund.de oder: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Außenstelle Speyer, Spaldinger Str. 100, 67346 Speyer, Tel: +49 911 943 484 90, service@bamf.bund.de