Ab sofort wird das Gesundheitsamt keine Genesenennachweise mehr versenden. Jede genesene Person kann ihren positiven PCR-Befund in der Apotheke vorlegen und erhält dort einen digitalen Genesenennachweis. Dieser kann über den QR-Code in eine App eingelesen werden, aber auch in Papierform verwendet werden. In der Apotheke muss neben dem positiven PCR-Laborbefund auch der Personalausweis vorgelegt werden. Selbstverständlich ist zunächst das Ende der Quarantäne die Voraussetzung für einen Genesenennachweis, d.h., entweder sind 10 Tage nach positivem PCR-Test vorüber oder die Quarantäne wurde regelgerecht mit einem zertifizierten negativem Schnelltest verkürzt.
Der Status „Genesen“ beginnt dann allerdings erst 28 Tage nach dem ursprünglich positiven PCR Test und endet aktuell nach 90 Tagen. Ein positiver zertifizierter Schnelltest (PoC-Befund), der nicht durch einen PCR-Test verifiziert wurde, ist aktuell nicht als Grundlage für einen Genesenennachweis ausreichend. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass PCR-Tests weiterhin für die Covid-Diagnose unumgänglich sind. Jedoch sollen PCR-Tests weniger großzügig verwendet werden. Deshalb werden zukünftig Quarantäneverkürzungen („Raustesten“) mit einem zertifizierten Schnelltest erfolgen. In Zweifelsfällen ist die aktuelle Absonderungsverordnung RLP zu befragen.