Die rheinland-pfälzischen Kommunen sollen durch eine Teilübernahme ihrer Altschulden seitens des Landes langfristig entlastet werden. In der 18. Plenarsitzung des Landtags brachten die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Freien Wähler einen entsprechenden Gesetzentwurf ein.
„Das Land Rheinland-Pfalz steht als verlässlicher Partner an der Seite seiner Kommunen. Deshalb habe ich bereits im Dezember die landesseitige Bemühung angekündigt, die Hälfte der Liquiditätskredite unserer Kommunen, jenseits eines Sockelbetrages, zu übernehmen. Die entsprechenden Voraussetzungen schafft der Landtag mit der eingebrachten Verfassungsänderung. Für diese Zusammenarbeit bedanke ich mich“, sagte die Finanzministerin im Plenum. Ahnen weiter: „Unser Ziel ist es, die Kommunen beim Abbau ihrer Altschulden zu unterstützen, einem erneuten Anwachsen der Liquiditätskredite vorzubeugen und durch weitergehende Maßnahmen notwendige Investitionen in Klimaschutz und Innovation zu ermöglichen.“
Der nun in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Artikels 117 der Landesverfassung vor, um die geplante Teilübernahme der Liquiditätskredite rechtlich abzusichern. Nach der Verfassungsänderung soll die konkrete Ausgestaltung durch ein Umsetzungsgesetz definiert werden. Aktuell geht die Landesregierung von bis zu drei Milliarden Euro zu übernehmender Altschulden aus.
„Die Teilübernahme der kommunalen Schulden ist eine wichtige Maßnahme des Landes, die Entschuldungsbemühungen der Kommunen zu unterstützen. Auch der Bund hat im Koalitionsvertrag angekündigt, durch eine Entlastung der Kommunen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse beitragen zu wollen. Wir arbeiten darüber hinaus in Rheinland-Pfalz an einer Neuregelung des kommunalen Finanzausgleiches. So werden wir gemeinsam die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen weiter stärken und zukunftssicher gestalten“, betonte Finanzministerin Doris Ahnen.
Neben der geplanten Altschuldenübernahme werden die Kommunen mit regulären Zuweisungen sowie zweckgebundenen Zuweisungen aus dem Landeshaushalt unterstützt. Hierfür sind im kommenden Haushaltsentwurf Mittel in Höhe von rund 3,49 Milliarden Euro vorgesehen. Außerdem werden die rheinland-pfälzischen Kommunen durch ein geplantes kommunales Investitionsprogramm mit dem Schwerpunkt Klima und Innovation zusätzlich unterstützt. Dafür sind weitere 250 Millionen Euro vorgesehen. Das Investitionsprogramm wird in den nächsten Monaten ausgearbeitet und mit dem Haushalt 2023 realisiert.
Der Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung wird nun im Ausschuss beraten und anschließend im Plenum erneut vorgetragen.