Was ist neu bei den Corona – Regeln?

Aktuell Aktuell gilt die 30. CoBeLVO (Corona Bekämpfungsverordnungen Rheinland-Pfalz) vom 28.01.2022.

Pflicht zur Kontakterfassung entfällt in vielen Bereichen

Im Hinblick auf die gute Booster-Quote in Rheinland-Pfalz und die 2G+-Regelungen wird mit der neuen Verordnung ab Montag grundsätzlich auf die individualisierte Kontakterfassung verzichtet. Das ist deshalb möglich und vertretbar, da der Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger z.B. aufgrund der erfolgten Auffrischungsimpfung selbst als enger Kontaktperson keine Quarantäne mehr droht. Die Kontaktnachverfolgung wird daher priorisiert in den Bereichen stattfinden, in denen Kontakt zu vulnerablen Gruppen besteht. Die Pflicht zur Kontakterfassung gilt somit ab sofort nur noch für Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen.

Allen Personen, die an Ansammlungen oder Zusammenkünften teilnehmen, wird jedoch die Nutzung der in der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts enthaltenen QR-Code-Registrierung dringend empfohlen.

Testung an Schulen

Die anlasslose Testung in Schulen erfolgt nun dreimal, statt bisher zweimal, wöchentlich.

Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen entfällt das Kriterium der Überregionalität. Sowohl bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen als auch bei Veranstaltungen im Freien dürfen bis zu 1.000 Personen teilnehmen. Veranstaltungen im Freien können wahlweise statt mit maximal 1000 Personen auch mit 20 Prozent der vorhandenen Platzkapazitäten (bei Veranstaltungsorten mit fester Bestuhlung) bzw. 20 Prozent der sonst dort üblichen Besucherhöchstzahl (bei Veranstaltungen ohne feste Bestuhlung) stattfinden.

Hier finden Sie die aktuelle Verordnung zum Download: