Genug Betrug!

Über ein Soziales Netzwerk hat eine 50-Jährige in einer Kleinanzeige ein gutes Verkaufsangebot entdeckt: Einen Staubsauger. Was die Frau nicht ahnte: Betrüger schalteten die Anzeige. Die 50-Jährige leistete eine Anzahlung, der Staubsauger wurde allerdings nie geliefert.

Die Polizei warnt: Tappen Sie nicht in betrügerische Schnäppchen-Fallen! Damit Sie sich besser vor Betrügern schützen können, stellen wir Ihnen gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und der Verbraucherzentrale die gängigsten Tricks vor (siehe auch https://s.rlp.de/8j0KG).

Der Käuferschutz-Trick:

Auf der Suche nach einem Router wurde ein Verbraucher bei eBay-Kleinanzeigen fündig. Er schrieb den Verkäufer an und man wurde sich schnell einig. Der Verkäufer bat darum, die Bezahlung per Paypal durchzuführen und wies den Verbraucher darauf hin, dass die Option “Geld an Freunde und Familie senden” günstiger und schneller sei. Der Verbraucher wurde leider nicht misstrauisch und wählte die gewünschte Option aus. Der Router kam nie bei ihm an und auch der Verkäufer war für ihn nicht mehr erreichbar. Auf den Käuferschutz von Paypal konnte sich der Verbraucher nicht berufen, da der Anbieter den Käuferschutz nur bei Transaktionen mit der Option “Geld senden für Waren und Dienstleistungen” gewährt. Im Fall der Option “Geld an Freunde und Familie senden” gilt der Käuferschutz hingegen nicht.

Der Transportkosten-Trick:

Bei einer anderen Masche geht es den Betrügern darum, die Verbraucherinnen und Verbraucher zur Überweisung angeblicher Transportkosten zu bringen. Ein Verbraucher wollte über eBay ein Klavier verkaufen. Es meldete sich ein potentieller Käufer, der vorgab, aufgrund eines Auslandsaufenthalts den Termin zur Abholung und Bezahlung der Ware nicht persönlich wahrnehmen zu können. Als Lösung bot der Käufer an, den Kaufpreis und die anfallenden Transportkosten auf das Bankkonto des Verbrauchers zu überweisen und eine Spedition mit der Abholung zu beauftragen. Der Verbraucher erhielt kurze Zeit später eine E-Mail, die bestätigte, dass der Kaufpreis inklusive der Abholkosten vom Konto des Käufers abgebucht wurde. In einer weiteren E-Mail forderte der Käufer den Verbraucher auf, die Transportkosten an eine Spedition zu zahlen. Die angebliche Überweisungsbestätigung war allerdings gefälscht. Dem Konto des Verbrauchers wurde der Betrag nie gutgeschrieben und der von ihm überwiesene Betrag an die angebliche Spedition war nicht mehr rückgängig zu machen.

Der Personalausweis-Trick:

Auch von der scheinbar seriös wirkenden Legitimation von Verkäufern sollten Sie sich nicht blenden lassen. Ein Verbraucher entdeckte auf eBay-Kleinanzeigen eine Spielekonsole für 500 Euro. Der Verkäufer legitimierte sich mit einem Foto “seines” Personalausweises, woraufhin der Verbraucher den Kaufpreis per Echtzeitüberweisung zahlte. Die Konsole kam nie beim Verbraucher an und der Verkäufer war nicht mehr erreichbar.

Weitere Auskünfte, Hilfen und schriftliche Informationen finden Sie unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce/ https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlineshopping https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/beratung-rlp https://www.polizei.rlp.de/de/dienststellensuche/