Das Westpfalz-Klinikum passt die Besuchsregelung für Angehörige von Patienten an den vier Standorten Kaiserslautern, Kusel, Kirchheimbolanden und Rockenhausen ab sofort auf die 2Gplus-Regel an. Weiter ist beim Besuch im Krankenhaus das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Die FFP2-Maskenpflicht gilt im gesamten Gebäude, also auch in den Patientenzimmern. „Die Lage bei uns im Westpfalz-Klinikum ist an allen Standorten vergleichbar besorgniserregend wie die Lage in der gesamten Bundesrepublik. Wir sind weiterhin versorgungsbereit, aber kommen langsam auch an unsere Grenzen“, sagt der Ärztliche Direktor Priv.-Doz. Dr. med. Dr. med. habil. Christian Mönch.
Für den Standort in Rockenhausen wurde kürzlich aufgrund der stationären Auslastung und der personellen Situation ein Besucherstopp ausgesprochen. Dieser Besucherstopp ist wieder aufgehoben.
Darüber hinaus bleibt weiterhin die Regelung bestehen: ein Besucher pro Patient für eine Stunde am Tag. Des Weiteren müssen Angehörige beim Betreten des Klinikums nachweisen können, dass sie geimpft oder genesen sind sowie zusätzlich ein negatives Testergebnis einer offiziellen Teststelle, das nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen.„Den größtmöglichen Schutz für Patienten, Angehörige und Mitarbeiter bietet aber immer noch eine Impfung sowie die konsequente Einhaltung der AHA-L-Regeln! Deshalb fordere ich erneut alle dazu auf, sich schnellstmöglich impfen und auch boostern zu lassen“, ergänzt Klinikgeschäftsführer Peter Förster.
Die Besucher werden ebenso dazu aufgefordert, sich am Eingang die Hände zu desinfizieren und während des Aufenthalts die Hygiene-Richtlinien (Mindestabstand, Niesetikette etc.) einzuhalten. Personen, die Symptome haben, die auf COVID-19 hinweisen oder die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer an dem Coronavirus erkrankten Person hatten, ist der Zutritt weiterhin nicht gestattet.