Fast doppelt so schnell wie erlaubt

Bei der Abstandskontrolle auf der A6 bei Bruchmühlbach wurden insgesamt 46 Lkw beanstandet, die zu schnell waren oder zu dicht auffuhren - oder beides.

Die Zentralen Verkehrsdienste des Polizeipräsidiums Westpfalz führen diese Woche eine “Aktionswoche Transport” durch. Bei den Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen haben die Kontrollteams insbesondere den Schwerverkehr im Visier, aber natürlich werden auch andere Fahrzeuge, die zu schnell unterwegs sind, von den Messgeräten erfasst.

Am ersten Kontrolltag, am Montag, 29. November, wurden auf der A62 und der B10 Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Insgesamt wurden dabei 296 Fahrer erwischt, die zu schnell unterwegs waren. Darunter befanden sich auch 45 Lkw-Fahrer, die sich nicht an das für Lastwagen geltende Tempolimit von 80 km/h hielten. Am deutlichsten “drüber” lag ein Lkw, der mit 97 km/h gemessen wurde.

Unter den “geblitzten” Pkw, die in den kontrollierten Bereichen maximal 100 km/h fahren durften, fiel ein Fahrer besonders negativ auf: Er fuhr mit 195 km/h fast doppelt so schnell wie erlaubt. Für den Raser wird das richtig teuer: Nach dem neuen Bußgeldkatalog, der seit dem 9. November gilt, kommen auf den Mann jetzt ein Bußgeld in Höhe von 700 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein dreimonatiges Fahrverbot zu.

Bei der Abstandsüberwachung am gleichen Tag auf der A6 bei Bruchmühlbach-Miesau mussten 46 Lkw beanstandet werden – 38 hielten nicht genug Sicherheitsabstand zum Vordermann ein, acht fuhren zu schnell. Hier hängen die Bußgelder vom jeweils festgestellten Abstand sowie der dabei gefahrenen Geschwindigkeit ab. Die genaue Auswertung läuft.

Bei der “Aktionswoche Transport” setzt das Team der Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachung die neueste Generation der Geschwindigkeitsmessgeräte ein. Das Besondere daran: Die Geräte können nicht nur das gefahrene Tempo messen, sondern erkennen unterschiedliche Fahrzeugarten. Dadurch ist es möglich, die unterschiedlichen Grenzwerte für die verschiedenen Fahrzeugklassen einzustellen, das heißt, es kann beispielsweise für Lkw die 80er-Grenze und für Pkw die 100er-Marke gesetzt werden, wenn für diese Fahrzeugarten unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten. |cri

Foto: Abstandsmessung auf der A6 bei Bruchmühlbach-Miesau und Geschwindigkeitsmessung