Es sind Stellenanzeigen im Stil von “einfacher Job ohne große Anforderungen” oder “gute Nebenverdienst-Möglichkeiten”, die immer wieder in den Angeboten von Online- und Printmedien auftauchen. Aber auch, wer auf Jobsuche ist, sollte bei solchen Anzeigen misstrauisch bleiben! Nicht selten stecken hinter solchen “verlockenden” Angeboten kriminelle Machenschaften – und wer sich darauf einlässt, läuft Gefahr, selbst Straftaten zu begehen oder sich in finanzielle und juristische Schwierigkeiten zu bringen.
Hinter den Auftraggebern stecken mitunter Kriminelle, die auf der Suche nach potenziellen Opfern sind, die für sie als sogenannte “Warenagenten” illegale Zwischenhändler-Geschäfte erledigen. Das heißt: Der “Job” besteht beispielsweise darin, Pakete per Post zu empfangen und an festgelegte Adressaten weiter zu verschicken – häufig sogar ohne den Inhalt der Pakete zu kennen. Als Verdienst wird den Warenagenten ein bestimmter Geldbetrag pro verschicktem Paket versprochen.
Doch: Achtung! – Hinter diesen “Geschäften” könnten sich beispielsweise Betrügereien mit ergaunerten Kontaktdaten verbergen, die zum Beispiel über Phishing-Mails oder gehackte Kundenkonten “geklaut” wurden. Mit diesen Daten bestellen die Auftraggeber unter falschem Namen hochwertige Produkte im Internet, lassen diese aber nicht an ihre eigene Adresse schicken, sondern an die ihrer Warenagenten. Die “unwissenden” Agenten leiten die Ware dann an die ihnen vorgegebene Adresse weiter – nichtsahnend, dass die Betrüger im Hintergrund mit falschen Daten arbeiten und die Ware nicht bezahlen.
Die Folgen: Nicht nur, dass sich die Warenagenten damit selbst strafbar machen – es entstehen Kosten durch den Weiterversand der Päckchen und möglicherweise auch noch Geldforderungen von den ursprünglichen Herstellern und Händlern, die auf die Bezahlung der verschickten Ware warten.
Auch eine Frau aus Kaiserslautern hat nun diese Erfahrung gemacht. Sie war auf ein solches Online-Jobangebot eingegangen und hatte über mehrere Wochen hinweg zahlreiche Pakete erhalten und weiter verschickt. Weil sie für ihre “Arbeit” von ihren Auftraggebern nicht den versprochenen Verdienst erhielt, wandte sich die Frau vor einigen Tagen an die Polizei und erstattete Anzeige. Am Dienstag meldete sich die 23-Jährige erneut – diesmal hatte sie zu einem der weitergeleiteten Pakete auch noch eine Mahnung in Höhe von mehreren hundert Euro erhalten, weil der Inhalt nicht bezahlt worden war. Die weiteren Ermittlungen laufen.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie im Internet auf der Seite www.polizei-beratung.de unter: https://s.rlp.de/0i3Xs