Video-Konferenz mit dem Bundesgesundheitsminister zur Berechnung der Inzidenz

Bei einer gemeinsamen Video-Konferenz mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erörterten die für ihre lokalen Gesundheitsämter verantwortlichen Landräte Ralf Leßmeister, Landkreis Kaiserslautern, Otto Rubly, Landkreis Kusel und Dr. Matthias Schneider, Landkreis Birkenfeld sowie Dr. Klaus Weichel, Oberbürgermeister der Stadt Kaiserslautern, die Problematik bei der Berechnung der Inzidenzen mit Blick auf die Bundesnotbremse im Rahmen des Bundesinfektionsschutzgesetzes.

Diese Gebietskörperschaften verbindet die Problematik, dass die Ermittlung der maßgeblichen Sieben-Tage-Inzidenz im Rahmen der Bundesnotbremse auf den Zahlen des Robert Koch-Instituts basiert. Das RKI berücksichtigt zur Berechnung lediglich die Zahlen des statistischen Bundesamtes ohne Anerkennung der Streitkräfte – was nach Ansicht der politisch Verantwortlichen nicht der Situation der betroffenen Gebietskörperschaften gerecht wird und zu folgenschweren ungerechtfertigten Inzidenzen führt. Hingegen zählen bei den Corona-Verordnungen des Landes Rheinland-Pfalz mittlerweile die Inzidenzen, die das Landesuntersuchungsamt mit Berechnung der Stationierungseinwohner veröffentlicht.

Landrat Ralf Leßmeister erläuterte in der Videokonferenz stellvertretend für seine Kollegen dem Bundesgesundheitsminister die Sachlage bezüglich der statistischen Verzerrung der Inzidenz, wenn bei der Personengruppe der Streitkräfte Infizierte zwar mitberechnet werden, aber bei der  Betrachtung der Gesamtzahl der Einwohner keine Berücksichtigung finden. Das kann für die Region zu ungerechtfertigten und folgenschweren Einschränkungen führen, wenn dadurch die Schwellenwerte überschritten werden. Auf diesen Missstand wurde im Vorfeld bereits mehrfach, auch schriftlich, ausdrücklich hingewiesen.

Bundesgesundheitsminister Spahn zeigte sein Verständnis für diese unglückliche Situation, betonte aber, dass es nicht möglich sei, für die aktuelle Bundesnotbremse eine andere gesetzliche Berechnungsgrundlage über das RKI zu eröffnen. Er verfolge selbst die Zahlen, die das LUA mit und ohne Anrechnung der Streitkräfte täglich veröffentlicht, um sich einen Eindruck zu verschaffen. Der Minister gab zu bedenken, dass die Gesetzeslage für die aktuelle Bundesnotbremse eine Rechtssicherheit erfordert habe, die seitens des RKI keine Ausnahmen bei dem zugrunde gelegten Zahlenwerk eingeräumt habe. Es sei auch nicht beabsichtigt, die Bundesnotbremse über den 30. Juni hinaus zu verlängern. Die sinkenden Inzidenzwerte und die gemeinsamen Bemühungen, nicht erneut in eine hohe Infektionslage zu kommen, machten es absehbar, dass keine erneute Notbremse nötig sei. Jetzt greife ja die Landesverordnung, die die Streitkräfte berücksichtige.

Bundesgesundheitsminister Spahn sagte jedoch zu, dass die durch das Truppenstatut anerkannten Streitkräfte künftig in einem dann erforderlichen Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden, sollte in diesem Rahmen eine erneute bundesweite Notbremse notwendig werden. Was allerdings, da waren sich alle Beteiligten einig, durch gemeinsames Bemühen im Rahmen der Pandemiebekämpfung möglichst verhindert werden soll.

Die beiden am meisten betroffenen Landräte Ralf Leßmeister und Otto Rubly zeigten sich im Nachgang des Gesprächs zumindest insofern zufrieden, dass die besondere Problematik der Stationierungsstreitkräfte mit Bezug auf das Nato-Truppenstatut in Zukunft mit in Erwägung gezogen wird. Beide sehen jedoch die regionalen Abgeordneten aller Fraktionen künftig in der Pflicht, in einem eventuell erforderlichen Gesetzgebungsverfahren auf diese Besonderheiten unserer Region hinzuweisen.