Geltende Allgemeinverfügung bis auf Widerruf verlängert

Da der Landkreis Kaiserslautern weiterhin den 7-Tage-Inzidenzwert von 50 überschreitet, ist Landrat Ralf Leßmeister aufgrund der Landesverordnung gezwungen, die seit dem 1. April gültige Allgemeinverfügung bis auf Widerruf zu verlängern.

“Es ist bedauerlich, dass die Kontakte weiterhin eingeschränkt werden müssen, aber die aktuelle Lage macht dies erforderlich. So gelten nach wie vor die aktuellen Restriktionen, die den Breitensport einschränken und in vielen Bereichen unserer Geschäftswelt  Kundenkontakte nur vereinzelt und mit Terminvergabe ermöglichen. Es macht uns jedoch Mut, dass die hervorragende Arbeit des Impfzentrums von Stadt und Kreis die zügige Impfung der breiten Bevölkerung gewährleistet. Das wird hoffentlich mit dazu beitragen, den Inzidenzwert auf lange Sicht zu senken,” betont Landrat Leßmeister.