Landkreis Kaiserslautern muss Allgemeinverfügung erlassen

Die 7-Tage-Inzidenz war im Landkreis Kaiserslautern einschließlich Freitag, 26.03. an drei aufeinander folgenden Tagen pro 100.000 Einwohner auf über 50 gestiegen. Landrat Ralf Leßmeister ist deshalb auf Anordnung der Landesregierung verpflichtet, eine Allgemeinverfügung zu veranlassen, die sich an einer Mustervorgabe des Landes orientiert. Die Allgemeinverfügung wird am Montag, 29.03. veröffentlicht und tritt ab Dienstag, 30. März 0:00 Uhr in Kraft und ist zunächst bis zum Ablauf des 11.04. gültig.

Hier die komplette Verfügung zum Download: