Weil sie mit nicht mehr gültigen Versicherungskennzeichen unterwegs waren, hat die Polizei am Montag mehrere Mofa- und Roller-Fahrer im Stadtgebiet und auch im Landkreis gestoppt. Die Folge für alle: Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Am Nachmittag geriet ein Mann aus dem Donnersbergkreis in der Bismarckstraße in eine Verkehrskontrolle. Dabei stellte sich heraus, dass an seinem Motorroller der Versicherungsschutz abgelaufen ist. Der 52-Jährige musste den Roller stehen lassen. Er darf ihn erst wieder benutzen, wenn er die Versicherung bezahlt und am Roller ein gültiges Kennzeichen montiert hat.
Rund eine Stunde später fiel den Polizeibeamten in der Pirmasenser Straße ein E-Scooter auf, der kein Versicherungskennzeichen trug. Auch für ihn und den 23-jährigen Fahrer war die Fahrt zu Ende. Strafanzeige folgt.
In Trippstadt wurde am Nachmittag ebenfalls ein Mofaroller aus dem Verkehr gezogen, der noch das alte (schwarze) Kennzeichen angeschraubt hatte. Ab dem 1. März müssen aber die neuen (blauen) Kennzeichen angebracht sein. Der Fahrzeugschlüssel und das abgelaufene Kennzeichen wurden sichergestellt. Doch nicht nur das: Weil der 22-jährige Fahrer Alkohol trank, wurde ihm auch die Weiterfahrt mit anderen Fahrzeugen untersagt.
In der Nacht zu Dienstag ging es weiter mit den Mofa-Kontrollen. Während einer Streifenfahrt fielen Polizeibeamten gegen 4 Uhr sowohl im Hilgardring als auch im Kapellenweg mehrere abgestellte Kleinkrafträder auf, die noch alte Versicherungskennzeichen trugen; die meisten stammten aus dem Jahr 2020, eines der Kennzeichen war allerdings schon 2018 abgelaufen. Recherchen ergaben, dass die jeweiligen Halter der Fahrzeuge bislang keine Kennzeichen für 2021 angemeldet haben. Sie werden dazu noch befragt.