Der Landtag hat gestern einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes und weiterer Landesgesetze mit Kommunalbezug in Zweiter Lesung einstimmig beschlossen. Damit wird insbesondere die gesetzliche Grundlage für die von Bund und Land angekündigte und bundesseitig für das Jahr 2020 bereits beschlossene Kompensationszahlung für die im Mai 2020 geschätzten, krisenbedingten Gewerbesteuermindereinnahmen in den Jahren 2020 und 2021 gelegt.
„Es ist eine erfreuliche Nachricht für die Kommunen, dass der Landtag den vorliegenden Gesetzentwurf so zügig beraten und einstimmig verabschiedet hat. Damit können die Kompensationsmittel für das Jahr 2020 noch im Dezember an die Kommunen ausgezahlt werden“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen.
Den Kommunen, als den zentralen Akteuren, wenn es um die Daseinsvorsorge, das tägliche Leben vor Ort und die Eindämmung der Pandemie gehe, komme gerade auch in dieser aktuell schwierigen Zeit eine große Bedeutung zu. Als große Auftraggeber vor Ort verantworteten sie zudem einen erheblichen Teil der Bautätigkeit der öffentlichen Hand. Daher gelte es gerade jetzt, diese öffentlichen Investitionen stabil zu halten. „Die Kompensation der geschätzten Gewerbesteuermindereinnahmen ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen in der Corona-Krise“, so die Ministerin.
Die Zahlungen zur Kompensation der Gewerbesteuermindereinnahmen werden den Gemeinden außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs zusätzlich zur Verfügung gestellt. „Wir gehen mit unserer Unterstützung für die Kommunen noch über das Bundesvorhaben hinaus und stellen ihnen neben den 412 Millionen Euro für das Jahr 2020 weitere 50 Millionen Euro für das Jahr 2021 zur Verfügung“, betonte Ahnen.
Die Mittel werden nach einem zweistufigen Verfahren verteilt. Nach Ermittlung eines individuellen Soll-Betrages für jede Gemeinde, der sich insbesondere aus den Gewerbesteuereinnahmen der letzten neun Jahre errechnet, wird dieser zunächst anteilig mit den Gewerbesteuereinnahmen der ersten drei Quartale des Jahres 2020 verglichen. Die für Dezember vorgesehene Abschlagszahlung von 412 Millionen Euro errechnet sich sodann aus dem Anteil der Mindereinnahmen einer Gemeinde an den Gesamtmindereinnahmen aller Gemeinden. Diese Berechnung wird in einer zweiten Stufe im Mai 2021, nachdem auch die Gewerbesteuereinnahmen des vierten Quartals 2020 und ersten Quartals 2021 vorliegen, mit den Ergebnissen dieser fünf Quartale wiederholt. Das Ergebnis bildet den finalen Anteil einer Gemeinde an den Mitteln für das Jahr 2020 und gleichzeitig die Grundlage für die Verteilung der für das Jahr 2021 vorgesehenen Mittel von 50 Millionen Euro.
„Mit diesem zweistufigen Verfahren werden die Mittel für das Jahr 2020 schnell und anhand der jüngsten verfügbaren Datenbasis auf die Gemeinden verteilt und ausgezahlt. Durch die Spitzabrechnung im Mai können diese Verteilung mit einer noch breiteren Datenbasis aktualisiert und die Mittel noch zielgerichteter verteilt werden“, erläuterte Ahnen.
Neben der hälftigen Kompensation der im Mai prognostizierten Gewerbesteuermindereinnahmen wurden mit dem Gesetzentwurf weitere erhebliche Entlastungen der Kommunen verabschiedet. In Summe werden finanzielle Unterstützungen von knapp einer halben Milliarde Euro bereitgestellt. Darüber hinaus schützt die Anhebung der Begrenzung der negativen Finanzreserve von 25 auf 50 Prozent der Verstetigungssumme die Kommunen auch vor möglichen künftigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den kommunalen Finanzausgleich, indem das Land im Bedarfsfall erheblich stärker in Vorleistung gehen kann.