„Wir sind gut aufgestellt und vorbereitet, die Entsorgungssicherheit weiterhin zu gewährleisten. Wir verstehen uns hier ausdrücklich als Teil der kritischen Infrastruktur, die aufrecht erhalten werden muss.“ Mit diesen Worten reagierte ZAK-Vorstand Jan Deubig auf die jüngsten Entwicklungen in der Corona-Pandemie.
Im Abfallwirtschaftszentrum Kaiserslautern-Mehlingen der ZAK und im Wertstoffhof Kindsbach gilt nun die generelle Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt für Anliefernde, Fremdfirmen und Mitarbeitende. Zudem sind möglichst große Abstände einzuhalten und körperliche Kontakte zu vermeiden.
Bei Missachtung der Hygieneregeln behält sich die ZAK aufgrund der Erfahrungen der letzten Wochen die Ausübung des Hausrechts vor. „Wir bitten alle herzlich um gegenseitige Rücksichtnahme und ein verantwortliches Handeln“, so Deubig.
Für Anlieferungen in den Wertstoffhöfen und an der Sonderabfallannahmestelle ist weiterhin eine Anmeldung über das Internet oder telefonisch obligatorisch. Nur so kann eine Überlastung der Einrichtungen und ein Ausgleich zwischen verfügbarer Kapazität und Nachfrage ermöglicht werden. Die mobilen Angebote des Umweltmobils und der Elektroaltgerätesammlung sind ebenfalls momentan nicht durch Einschränkungen betroffen. Auch hier geschieht die Annahme von Abfällen unter Vermeidung von Kontakten.
Der Verkauf von Kompostprodukten im Abfallwirtschaftszentrum Kaiserslautern- Mehlingen ist samstags nach vorheriger Bestellung und Terminvereinbarung möglich, ein Formblatt ist auf unserer Homepage eingestellt. Darüber hinaus gelten die aufgestellten Hygienepläne und fortgeschriebenen Pandemiepläne. Der interne Krisenstab der ZAK tagt weiterhin dreimal wöchentlich. Dort wo es möglich ist, arbeiten Mitarbeitende per Telearbeit, vor Ort arbeiten diese in getrennten Teams. Weiterhin hat die ZAK zur Aufrechterhaltung des Betriebs, zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit und zur Begrenzung der Ausbreitung der Infektion eine eigene, betriebliche Teststrategie entwickelt und aufgesetzt.