Empfehlung statt weitreichender Verfügung

Landrat baut auf Eigenverantwortung der Kreisbewohner

Laut Aktionsplan des Landes Rheinland-Pfalz wird der Landkreis Kaiserslautern seit dem Wochenende in Warnstufe „rot“ eingestuft. „Diese Einstufung kommt verschärft zustande, wenn die Angehörigen der Streitkräfte, die im Landkreis Kaiserslautern leben, nach wie vor bei der Berechnung der Inzidenz außer Acht gelassen werden. Würde man die tatsächliche Anzahl aller Personen, die im Landkreis Kaiserslautern leben, bei der Berechnung der Inzidenz berücksichtigen, so würde der Inzidenzwert deutlich niedriger ausfallen“, betonte Landrat Leßmeister bei der heutigen Telefonkonferenz der lokalen Corona-Task-Force, die Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz, einberufen hatte.

Zu den Mitgliedern dieser lokalen Corona-Task-Force zählen Vertreter des Gesundheitsministeriums, des Innenministeriums, des Bildungsministeriums, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, des Landkreistages sowie der lokalen Polizeibehörde. Als Vertreter des Landkreises Kaiserslautern nahmen Landrat Ralf Leßmeister, die Erste Kreisbeigeordnete Gudrun Heß-Schmidt, Kreisbeigeordneter und Leiter des Corona-Krisenstabes Peter Schmidt sowie die Leiterin des Gesundheitsamtes Kaiserslautern, Frau Dr. Steinebrei, an der Telefonkonferenz teil.

Detlef Placzek teilt als Leiter der Corona-Task-Force des Landes zwar die Einschätzung von Landrat Leßmeister, musste jedoch mitteilen, dass das RKI nicht bereit sei, einen anderen Berechnungsschlüssel für den Landkreis anzuwenden, als die offiziell zur Verfügung gestellten Einwohnerzahlen des Statischen Landesamtes.

„In Anbetracht der momentan tatsächlichen Lage hier vor Ort und nach Gesprächen mit unseren Bürgermeistern der Verbandsgemeinden halten wir es zunächst nicht für notwendig, eine weitreichende Allgemeinverfügung zu erlassen“, so Landrat Leßmeister. „Der Landkreis Kaiserslautern hat eine andere Infrastruktur wie die Stadt Kaiserslautern, so dass hier unterschiedliche Restriktionen gelten. Aktuell greift die gültige konsolidierte Fassung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz. Für den Landkreis wird jedoch verfügt, dass öffentliche Veranstaltungen im Freien nur mit bis zu 100 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen der jeweils aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz zulässig sind. Des Weiteren ist es Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes (GastG) untersagt, in der Zeit zwischen 0:00 Uhr und 06:00 Uhr alkoholhaltige Getränke auszuschenken oder zum Außerhaus-Verzehr abzugeben.“

Da private Feiern sich in der Vergangenheit als Treiber der Neuinfektionen herausgestellt haben, begrüßt Landrat Leßmeister die Entscheidung des Landes, nun einheitlich für ganz Rheinland-Pfalz zu regeln, dass ab vergangenen Montag alle privaten Feiern nur noch bis 25 Personen statt bisher mit 75 erlaubt sind. „Allerdings richten wir den dringenden Appell an die Bevölkerung, Feierlichkeiten im privaten Raum einzuschränken und diese auf 10 Personen mit maximal 2 Hausständen zu begrenzen“, mahnt Landrat Ralf Leßmeister.

Die Corona-Task-Force stellte gemeinsam fest, dass das Infektionsgeschehen immer diffuser wird und vermehrt Infektionen auftreten, bei denen die Ansteckung unklar ist. „Hier greifen nur Einsicht und Selbstschutz jedes Einzelnen. Es gilt die Zahl möglicher Kontaktpersonen auf ein Minimum zu reduzieren. So schwer es auch fällt, das Gebot der Stunde ist es, Sozialkontakte möglichst einzuschränken. Nur so kann es unserem Gesundheitsamt gelingen, weiterhin eine größtmögliche Kontaktpersonen-Nachverfolgung zu ermöglichen. Ich appelliere weiterhin an alle, sich an die bekannten Regeln zu halten und Abstand zu wahren, Hygiene zu beachten, Alltagsmaske zu tragen, regelmäßig zu lüften und die Corona-Warn-App zu nutzen. Seien Sie umsichtig, bleiben Sie nach Möglichkeit zuhause, verzichten Sie möglichst auf publikumsintensive Veranstaltungen.

Wir alle stehen in der Verantwortung und haben es in der Hand, dazu beizutragen, dass durch die diese Maßnahmen die Zahl der Neuinfektionen nicht weiter steigt und vor allem, dass dadurch weitere einschränkende Maßnahmen für das öffentliche Leben möglichst vermieden werden können“, so appelliert Landrat Leßmeister an die Eigenverantwortung der Menschen im Landkreis Kaiserslautern.

Im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens werden auch personenbezogene Daten erfasst und gespeichert. Nähere Informationen hierzu und zu den aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung resultierenden Rechten haben wir auf unserer Internetseite bereitgestellt

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