Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie als Grundstückseigentümer und als Mieter darüber informieren, dass es seit 2015 gesetzlich verboten ist, Bioabfälle über den Restabfall zu entsorgen. Wenn in Ihrem Hause Bioabfälle anfallen, die Sie aus hygienischen oder anderen Gründen nicht kompostieren möchten – z. B. Essensreste, Fisch-, Fleisch-, Wurst-, Knochenreste, Zitrusschalen, Unkräuter oder mit Schädlingen befallene Pflanzenteile – dann sollten Sie parallel zur Kompostierung eine Biotonne nutzen.
Die Ersparnis zwischen Eigenkompostierung und Biotonnennutzung ist nur noch sehr gering. So spart z. B. ein 1-2 Personenhaushalt mit Eigenkompostierung nur noch 10,80 € im Jahr, ein 3-4 Personenhaushalt nur 16,32 €.
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Kompostierung sind:
• Das Vorhandensein einer Kompostanlage (Komposthaufen, Thermokomposter) im hauseigenen Garten mit in Rotte befindlichem Material
• Die Durchführung einer schadlosen, ordnungsgemäßen Kompostierung und Verwertung des Kompostes
• Das Vorhandensein einer ausreichend großen Gartenfläche, um den selbstproduzierten
Kompost im hauseigenen Garten unterbringen bzw. verwerten zu können. Als Richtwert kann hier eine Nutz- und/ oder Ziergärtenfläche von ca. 30 m² pro Person angenommen werden. Ein Nutzgarten dient dem Anbau und der Verwertung von Nutzpflanzen, wie z. B. Kräuter, Obst und Gemüse als Nahrungsmittel; in einem Ziergarten gibt es Rasenflächen, Stauden- und Blumenbeete …, die aus gestalterischen Gründen angepflanzt werden.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss eine Biotonne beantragt und genutzt werden. Der Verstoß gegen eine dieser Voraussetzungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,- EUR geahndet werden kann.
Den „Antrag auf Beendigung der Eigenkompostierung und Zuteilung einer Biotonne“ finden Sie auf unserer Homepage unter „Anträge Abfallwirtschaft“. Wenn Sie Fragen zur Biotonne oder zur Kompostierung haben, setzen Sie sich am besten mit der Abfallberatung in Verbindung (0631 / 7105 -408 oder -505).
Mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums wird bundesweit zum vierten Mal die Kampagne „Aktion Biotonne Deutschland“ durchgeführt. Die diesjährige und bislang rein mediale Kampagne steht unter dem Motto „Deutschlands Biotonnen Versprechenfür mehr Klima- und Umweltschutz“.
Die Aktion wirbt für mehr kompostierbare Küchen- und Gartenabfälle und weniger Plastik in der Biotonne. Auf der Webseite www. aktion-biotonne-deutschland.de können Sie mit dem Versprechen – „Auch ich werfe meine Bioabfälle in die Biotonne … für mehr Klima- und
Umweltschutz“ – an einem Gewinnspiel teilnehmen und attraktive Preise gewinnen. Die Aktion geht noch bis zum Ende des Jahres.
Wir würden uns freuen, wenn viele Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Kaiserslautern sich an dem Biotonnen- Versprechen beteiligen, denn Bioabfälle machen den größten Anteil unserer Haushaltsabfälle aus und sind vollständig recyclebar/verwertbar.
Deutschlandweit landen jährlich rund drei Millionen Tonnen Bioabfälle in der Restmülltonne anstatt in der Biotonne. Sie werden somit einfach nur verbrannt. Das ist nicht nur eine große Verschwendung von wertvollen Rohstoffen, sondern diese meist feuchten Abfälle in der Restmülltonne behindern auch die Verbrennung der Restabfälle im Müllheizkraftwerk, so die Veranstalter der Aktion.
Anfang September 2020 kam es in der Abfallumladestation bei der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) aufgrund einer großen Menge noch original verpackter Akkus und Batterien zu einem Brand. Durch eine genaue Untersuchung des Abfalls und eine Recherche der Anlieferpapiere konnte der Verursacher aus dem Landkreis ermittelt werden. Es kommt immer wieder in Müllverbrennungsanlagen, Wertstoffhöfen oder Abfallwirtschaftszentren zu Bränden durch unsachgemäße Entsorgung von Batterien und Akkus beispielsweise im Sperrabfall, Restabfall oder im Elektro- u. Metall- Schrott. Besonders gefährlich sind Lithium Ionen-Batterien und Akkus. Bereits einfache mechanische Beschädigungen oder Fallenlassen reichen aus, um einen Kurzschluss des Akkus zu verursachen. Außerdem können Batterien/Akkus hoch giftige Schadstoffe enthalten wie z. B. Quecksilber, Cadmium, Blei, welche in die Umwelt gelangen können und dadurch die Gesundheit des Menschen, der Tiere und der Pflanzen gefährden.
Die Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien, Akkus oder Knopfzellen bei einer Sammelstelle abzugeben. Hierfür gibt es Sammelboxen in Supermärkten, Tankstellen Fachgeschäften …, also überall dort, wo Batterien/Akkus verkauft werden.
Sie können jedoch die Batterien/Akkus auch an einer Batteriesammelstelle
im Landkreis (s. Abfallratgeber S. 17), am Wertstoffhof Kindsbach oder am Umweltmobil und an der Sonderabfallannahmestelle der ZAK im Kapiteltal abgeben. Fest im Gerät eingebaute Batterien sind zusammen mit dem Elektrogerät zu entsorgen.
Für Starterbatterien (z. B. Autobatterien) wird vom Handel ein Pfand erhoben, das bei der Rückgabe der verbrauchten Batterie im Handel zurückerstattet wird. Ohne Pfanderstattung können Starterbatterien auch am Umweltmobil und an der Sonderabfallannahmestelle der ZAK kostenlos abgegeben werden.