Sowohl im Stadtgebiet als auch in den umliegenden Verbandsgemeinden hat die Polizeiinspektion 1 am vergangenen Donnerstag Kontrollen durchgeführt. Vom Nachmittag bis in den späten Abend waren die Streifenteams in der Innenstadt und in den Verbandsgemeinden Otterbach-Otterberg, Hochspeyer und Enkenbach-Alsenborn unterwegs.
Aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg meldeten die Einsatzkräfte fünf Fahrzeuge, bei denen der Termin für die Hauptuntersuchung (HU) bereits überschritten war. Darüber hinaus wurde ein Fahrer mit dem Handy am Ohr erwischt. Die Folgen: 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in der “Verkehrssünderdatei”.
Bei einem weiteren Fahrer wurde eine Drogenbeeinflussung festgestellt. Der Rollerfahrer gab zu, erst zwei Stunden zuvor Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Er musste deshalb mit zur Dienststelle kommen, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Der Zündschlüssel für den Roller wurde sichergestellt. Auf den 27-Jährigen kommt eine Anzeige wegen Fahrens unter Drogeneinfluss zu. Außerdem erhielt er einen Mängelbericht, weil er keine Prüfbescheinigung für das Führen eines Mofarollers vorlegen konnte.
Auch in den Bereichen Enkenbach-Alsenborn und Hochspeyer wurden mehrere abgelaufene HU-Plaketten dokumentiert. Die jeweiligen Fahrzeughalter erhalten eine Ordnungswidrigkeitsanzeige und müssen – je nach Fahrzeug und wie lange der Termin überschritten wurde – mit einem entsprechenden Bußgeld rechnen.
Bei einer Verkehrskontrolle in Kaiserslautern wurde am späten Abend ein alkoholisierter Fahrer aus dem Verkehr gezogen. Nachdem Einsatzkräfte den Ford Focus kurz vor halb 11 in der Mainzer Straße gestoppt hatten, stellten sie beim jungen Mann am Steuer eine Alkoholfahne fest. Der 23-Jährige wurde zum Atemtest gebeten – Ergebnis: 0,51 Promille. Ein Folgetest einige Minuten später zeigte, dass der “Pegel” noch anstieg.
Der Mann wurde deshalb für weitere Tests zur nächsten Dienststelle gebracht. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er wieder gehen. Die Autoschlüssel wurden allerdings zur Verhinderung einer Trunkenheitsfahrt vorläufig sichergestellt.