Kreistagsbeschluss zum künftigen Standort der Abteilung „Jugend und Soziales“

Auf der Suche nach passenden Räumlichkeiten im Rahmen der Raum- und Bedarfsplanung für die Abteilung „Jugend und Soziales“ hat sich der Kreistag am 24. August mit deutlicher Mehrheit für einen künftigen Standort in Landstuhl ausgesprochen. Laut Kreistagsbeschluss wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Planungsschritte zu veranlassen bzw. die notwendigen Verträge abzuschließen. Der Umzug nach Landstuhl ist für das erste Halbjahr 2021 vorgesehen.

Bereits im Dezember 2019 hatte sich der Kreistag einstimmig dafür ausgesprochen, dass auch eine Liegenschaft für die Abteilung 4 außerhalb der Stadt Kaiserslautern in Frage kommen könnte. Gegen den Standort Landstuhl bestanden keine Bedenken.

Nachdem die von den Kreisgremien geforderten Alternativprüfungen erfolgt waren, und ein Neubau bzw. Mietkauf als nicht realisierbar erkannt wurden, standen seit der letzten Kreistagssitzung im Juni nur noch zwei Standortalternativen in Landstuhl und Kaiserslautern zur Disposition. Beide Alternativen erfüllen, basierend auf dem aktuellen Stand, die Voraussetzung, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einem Standort unterzubringen. Als größte Abteilung der Kreisverwaltung werden rund 115 Büroarbeitsplätzen benötigt.

Bei seiner Entscheidung hatte das Gremium insbesondere auch letztendlich die langfristigen finanziellen Belastungen des Kreishaushaltes zu berücksichtigen. Mit Blick auf die vorgesehene Mietdauer von 10 Jahren, weist das Objekt in Landstuhl die deutlich wirtschaftlichere Variante auf. Neben dem finanziellen Aspekt wurden auch die notwendigen arbeitsschutzrechtlichen, technischen, datenschutzrechtlichen und sonstigen organisatorischen Aspekte geprüft. Der Standort Landstuhl gewährleistet darüber hinaus auch eine gute Erreichbarkeit durch öffentliche Verkehrsmittel.