Westpfalz-Klinikum lockert Besucherregelung für Angehörige

Beim Betreten des Klinikums gilt weiterhin Maskenpflicht

Das Westpfalz-Klinikum hat die Besucherregelung für Angehörige von Patienten an den vier Standorten Kaiserslautern, Kusel, Kirchheimbolanden und Rockenhausen erneut angepasst. Seit Montag, 27. Juli 2020, gilt die Regelung: zwei Besucher pro Patient für maximal zwei Stunden am Tag. In Einzelfällen können weiterhin Ausnahmeregelungen mit dem medizinischen Personal getroffen werden. Dennoch appelliert das Klinikum nach wie vor an alle Angehörigen und Besucher, zu überprüfen, ob ihr Besuch zwingend notwendig ist. „Denn mit jedem Besuch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich Viren wie das Coronavirus auch im Krankenhaus verbreiten. Außerdem steigt die eigene Infektionsgefahr“, sagt Dr. med. Thomas Ecker, Leiter der Krankenhaushygiene.

Beim Betreten des Westpfalz-Klinikums gilt auch weiterhin Maskenpflicht. Patienten erhalten bei ihrer Aufnahme nach wie vor einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz. Und auch Besucher werden aufgefordert, bei Eintritt in das Klinikum eine Community-Maske zu tragen sowie am Eingang die Hände zu desinfizieren und während des Aufenthalts die Hygiene-Richtlinien (Mindestabstand, Niesetikette etc.) einzuhalten. Personen, die Symptome haben, die auf COVID-19 hinweisen, oder die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer an dem Coronavirus erkrankten Person hatten, ist der Zutritt nicht gestattet.

Patienten, die zu einer geplanten Behandlung einbestellt sind, werden aktuell noch vor ihrer stationären Aufnahme abgestrichen und auf COVID-19 getestet. Der Abstrich erfolgt nach wie vor in einem separierten Bereich. Covid-19-Patienten werden auch in Zukunft personell sowie räumlich getrennt auf speziellen Isolationsstationen behandelt. Mittlerweile sind im Westpfalz-Klinikum mehr als 100 Covid-19-Patienten behandelt worden. Aktuell gibt es jedoch keine Corona-Patienten am Westpfalz-Klinikum. (Stand: 28. Juli 2020, 12:00 Uhr)

Ungeachtet dessen hält das Westpfalz-Klinikum weiterhin, wie vom Gesetzgeber gefordert, 20 Prozent seiner Intensiv-Kapazitäten für Covid-19-Patienten frei, während die Belegung auf allen Normalstationen nach und nach wieder hochgefahren werden konnte. „Leere Betten bedeuten in der Regel leere Kassen“, sagt Geschäftsführer Peter Förster. „Die 20 Prozent der Intensivbetten, die wir freihalten müssen, bedeuten Einnahmeeinbußen für uns. Denn die 560 Euro Freihaltepauschale, die aktuell gezahlt werden, reichen in vielen Fällen nicht aus, um unsere Kosten zu decken. Wir als großer Maximalversorger der Region Westpfalz bräuchten 800 bis 900 Euro“, sagt er.
Bei Verdacht auf eine Corona-Infektion sollten Betroffene ihre hausärztliche Praxis anrufen. Dort bekommen sie entweder einen Untersuchungstermin oder eine Anlaufstelle genannt, an die sie sich wenden können. Hat die hausärztliche Praxis oder die Corona-Anlaufstelle in der Nähe geschlossen, können sich Betroffene an den Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Dieser ist rund um die Uhr erreichbar unter Telefon 116 117 (ohne Vorwahl).