„Muster-Hygienekonzept”

Wie schon berichtet kann der reguläre Trainings- und Spielbetrieb nach einer schwierigen Zeit so langsam wieder beginnen. Die Lockerungen, die das Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz in dieser Woche beschlossen hat, sind nicht zuletzt der Verdienst aller Beteiligten. Dass alle über Monate hinweg sich an Abstandsregeln gehalten haben, zu Hause geblieben sind und auf das liebstes Hobby, den Fußball, verzichtet haben, macht den Schritt zurück Richtung Normalität nun möglich.

Damit aber weiterhin Fußball gespielt werden darf, gilt es nun mehr denn je, Hygieneregeln zu befolgen und darauf zu achten, dass keine zweite Corona-Welle entsteht. Nach Rücksprache mit dem Innenministerium wurde daher das beigefügte Hygienekonzept erarbeitet und es geht ein Appell nun an alle Vereine, deren Mitglieder und Fans, dieses auch im Alltag zu beachten und umzusetzen. Zudem gibt es noch weitere Hilfestellungen auf der Homepage des SWFV. Dort sind zum Beispiel Plakate zum downloaden und ausdrucken und eine FAQ-Liste zu finden (www.swfv.de/Spielbetrieb/Corona-Info).

Die Auslegung zu der Frage, was die Aussage “Das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf sind in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen zulässig; dies gilt auch für den Kontaktsport“ in der Praxis bedeutet, wird hier schon mitgeteilt:
Die außerhalb des Spielfeldes anwesenden Funktionäre, Teamoffizielle, Trainer, Physiotherapeuten u.a. werden nicht in der festen Kleingruppe von bis zu 30 Personen erfasst. Auch der Schiedsrichter und seine Assistenten zählen nicht dazu; sie sind keine Teilnehmer an der Kontaktsportart Fußball im Sinne der Verordnung.

Alle weiteren Informationen und Materialien gibt es unter www.swfv.de.