Änderung der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung

Hier die wichtigsten Änderungen:

Sport

Das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf sind in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen zulässig (dies gilt auch für den Kontaktsport). Dabei gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.


Gastronomie

Die bisherige Begrenzung der „Sperrzeiten“ von 5:00 Uhr bis 24.00 Uhr entfällt. Der Thekenbetrieb und der Aufenthalt von Gästen an der Theke sind unter Beachtung der geltenden Abstands- und Kontakterfassungsregelungen erlaubt.


Kita

Ab dem 1. August gilt für Kitas der Regelbetrieb. Der Übergang vom gegenwärtigen eingeschränkten Betreuungsangebot in den Regelbetrieb kann bereits ab Inkrafttreten dieser Verordnung erfolgen.

Die Verordnung zum Download: