Vor der Gefahr deutlich steigender Abfallgebühren ab 2023 warnt Jan Deubig, Vorstand der ZAK – Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern. Hintergrund ist eine politische Diskussion über die Einbeziehung von Abfällen in den Emissionshandel. Betroffen davon wären nicht nur die Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen, sondern alle etwa 750 öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Deubigs eindringlicher Appell: „Man darf die Anlagenbetreiber nicht noch für ihren Entsorgungsauftrag bestrafen.“
Im Kern geht es um die Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), die derzeit im politischen Berlin diskutiert wird. Mit dieser „kleinen BEHG-Novelle“ sollen im Wesentlichen die Preise der Emissionshandelszertifikate erhöht werden. Ab 2021 sollen deshalb stufenweise auch jene Emissionen erfasst werden, die nicht bereits dem Europäischen Emissionshandelssystem (EU-EHS) unterliegen, insbesondere in den Sektoren Wärme und Verkehr. Teile der Bundesbehörden streben nun an, dass die thermische Abfallbehandlung ab 2023 in den nationalen Emissionshandel einbezogen wird.
Nach Berechnungen könnten sich die Entgelte für die Verbrennung von Abfällen dadurch um bis zu 40 Euro pro Tonne erhöhen. Damit kämen auf die Bürger Mehrbelastungen von rund zwei Milliarden Euro jährlich zu. Impulse für den Klimaschutz seien dadurch nicht zu erwarten, so Deubig. „Dann bekommen wir wieder Entgelte auf dem hohen Niveau der 1990er Jahre, die Erfolge der vergangenen Jahre zur Reduzierung der Entsorgungskosten durch konsequente Abfalltrennung und Effizienzsteigerungen werden zunichte gemacht“, so Jan Deubig. Für ihn steht daher fest: „Emissionshandel ist kein geeignetes Instrument für die Abfallverbrennung.“
„Kohle, Öl und Gas durch eine CO2-Abgabe teurer zu machen, ist das richtige Mittel, um mittelfristig weniger fossile Brennstoffe einzusetzen“, so der ZAK-Vorstand. Bei der Abfallverbrennung wirke dieser ökonomische Hebel jedoch nicht. „Es würden nur Mehrkosten produziert, ohne Einfluss auf die Abfallmengen oder gar die CO2-Emissionen zu erreichen“, warnt Deubig. Die Menschen würden beim Einkaufen nicht auf weniger Müll achten, bloß weil die jährlichen Abfallgebühren in einem Segment anstiegen. „Dieser Zusammenhang liegt zeitlich viel zu weit auseinander und ist auch viel zu komplex, um zu einem veränderten Konsumverhalten zu führen.“
Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) stellt klar: „Abfälle, die nicht vermieden oder wiederverwertet werden können, gehören nicht zu den als „Heiz- oder Kraftstoffe in Verkehr gebrachten Waren“, auf die das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) abzielt. Der primäre Zweck der thermischen Abfallbehandlung sei die sichere, saubere und hygienische Entsorgung von Abfällen, die nicht vermieden oder stofflich verwertet werden können. Es bestehe weder eine Wahlfreiheit des „Brennstoffes“, noch die Möglichkeit, bestimmte Abfälle, aufgrund eines zu hohen fossilen Kohlenstoffgehaltes, grundsätzlich nicht anzunehmen
Der ZAK-Vorstand verweist zudem darauf hin, dass die Abfallverbrennung „grüne Energie“ für Bürger und Unternehmen liefere. Strom aus Abfall werde schon heute als 50 Prozent erneuerbare Energie eingestuft. Zusätzlich werden Wohnsiedlungen und Industrieanlagen mit umweltfreundlicher Wärme aus der Abfallverbrennung versorgt.
„Klimaschutz und Müllvermeidung müssen beim Produkt ansetzen, um eine sachgerechte Lenkungswirkung zu entfalten“, fordert Deubig. Vorstellen kann sich der ZAK-Vorstand in diesem Zusammenhang einen CO2-Preis für Kunststoffe und deren fossilen Grundstoffe. Damit könnten klima- und abfallpolitische Ziele gleichermaßen erreicht werden, da bereits am Anfang der Wertschöpfungskette ein ökonomischer Ansatz geschaffen werde, fossile Kunststoffe durch Rezyklate, biogene Kunststoffe oder biogene Materialien wie Holz zu ersetzen.