„Die Bewältigung der Corona- Krise ist für den Landkreis Kaiserslautern nicht nur eine personelle und organisatorische sondern vor allem auch eine finanzielle Herausforderung.
Landkreise, Städte, Gemeinden, kommunale Unternehmen und Zweckverbände sind in der derzeitigen Ausnahmesituation über Gebühr gefordert und müssen zahlreiche unvorhergesehene Ausgaben schultern. Die einmalige Sonderzahlung in Höhe von 25 EUR je Einwohner seitens des Landes deckt zumindest teilweise die Kosten, die zur unmittelbaren Bekämpfung der Corona-Pandemie auf den Kreis zukommen werden“, erläutert Landrat Leßmeister. Seit dem Auftreten des ersten positiven Falls am 27. Februar sei vor allem unser Gesundheitsamt, das sowohl für den Kreis als auch für die Stadt Kaiserslautern zuständig ist, mit einer gewaltigen Aufgabe betraut.
So musste mittlerweile nicht nur das medizinische sondern auch das Verwaltungspersonal des Gesundheitsamts des Landkreises Kaiserslautern durch interne Umorganisation verdoppelt und mit befristeten Zeitverträgen ergänzt werden. „Der Katastrophenschutz des Landkreises hat ein Corona- Testzentrum aufgebaut, wir koordinieren die Beschaffung und Verteilung von persönlicher Schutzausrüstung und Masken und übernehmen die ordnungsbehördliche Fachaufsicht in Corona-Fragen. Weitere Corona-bedingte Mehrkosten und Ertragseinbußen, wie z. B. durch die Aussetzung der Kita-Beiträge, den Ausgleich von Mindererlösen im ÖPNV und Schülerverkehr und ein entsprechend rückläufiges Kreisumlageaufkommen sind im Moment noch nicht absehbar“, so Leßmeister.
Aber auch der Krise kann der Landrat etwas Positives abgewinnen: „Im bisherigen Pandemieverlauf haben wir gesehen, dass auf die kommunale Familie Verlass ist, die Menschen sich größtenteils diszipliniert verhalten und eine besondere Solidarität und Verantwortung entwickelt haben. Wir werden deshalb auch weiterhin alle Energie dafür einsetzen, unseren Bürgern durch die Krise zu helfen. Deshalb bedarf es aber auch einer solidarischen und vor allem nachhaltigen Hilfe“, appelliert Leßmeister an Bund und Land. Die zweckgebundene Soforthilfe für die Kreise und kreisfreien Städte begrüßt Leßmeister ausdrücklich, könne aber nur eine erste Finanzhilfe darstellen. „Die Corona Pandemie ist für die gesamte kommunale Familie eine immense Herausforderung. Auch die Kommunen, denen insbesondere die Gewerbe- und Einkommensteuern wegbrechen, haben ebenfalls mit massiven Umsatz- und Gewinneinbußen zu kämpfen. Aus diesem Grund benötigen wir dringend einen kommunalen Schutzschirm, der uns in die finanzielle Lage versetzt, diese Krise gemeinsam und auf lange Sicht zu meistern. Um die Folgen dieser bisher einzigartigen Humaninfektionskrise zu bewältigen, ist deshalb gesamtstaatliche Solidarität zwischen Bund, Länder und Kommunen gefordert. Die Menschen und Unternehmen vor Ort brauchen individuelle Sofortmaßnahmen in ihren Kommunen, wobei niemand weiß, wann die Zeit dieser besonderen Herausforderungen enden wird“, gibt Leßmeister abschließend zu bedenken.